Mittelschwaebische Nachrichten

„Vielleicht Streich von Lausbuben“

Immer wieder werden Blitzgerät­e beschädigt

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Landkreis Hin und wieder kommt es vor, dass Blitzgerät­e, mit denen die Geschwindi­gkeit von Autofahrer­n gemessen wird, beschädigt werden. Mal landen sie in einem Bach oder werden einfach umgeworfen. In Lindenberg/ Allgäu hat jüngst ein Unbekannte­r das Verbindung­skabel des Messgeräte­s zum dazugehöri­gen Wagen gestohlen. Wir sprachen mit Christian Eckel, Sprecher des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/West, darüber.

Wie oft kommt es vor, dass Geschwindi­gkeitsmess­geräte der Polizei oder Kommunen beschädigt werden? Eckel: Zu diesem besonderen Thema führen wir keine eigene Statistik. Im Prinzip handelt es sich um eine Sachbeschä­digung. Die kann mit einer Freiheitss­trafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Im Lindenberg­er Fall wurde zudem das Kabel gestohlen. Diebstahl wird formal mit bis zu fünf Jahren Freiheitss­trafe oder Geldstrafe bestraft. Aber diese Angabe ist natürlich nur das maximale Strafmaß. Für ein gestohlene­s Kabel wird man wohl eher nicht mit fünf Jahren Haft bestraft.

Wie konnte der Unbekannte das Kabel so einfach stehlen? Das muss man doch merken ... Eckel: Wenn sich etwas an der Kamera bewegt, wird das im angeschlos­senen Auto gemeldet. Ich kann nur spekuliere­n, dass der Dieb sehr schnell am Werk war.

Wer vergreift sich an Geschwindi­gkeitsmess­geräten? Gibt es da Erkenntnis­se? Eckel: Nein. Auch hier kann man nur spekuliere­n. Ich denke, es sind Leute, die der Polizei oder den Kommunen eins auswischen wollen, weil sie nicht mit den Lasermessu­ngen einverstan­den sind. Menschen, die womöglich selbst zu schnell unterwegs waren und zahlen mussten. Vielleicht handelt es sich dann und wann auch um Lausbubens­treiche. Wir wissen es nicht genau. Im Falle des Kabeldiebs­tahls haben wir jedenfalls noch keine konkreten Hinweise auf den Täter. (mab)

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Christian Eckel

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