Mittelschwaebische Nachrichten

Ettaler Abt entsetzt und enttäuscht

Verurteilt­er Ex-Pater entschuldi­gt sich

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München/Ettal Mit „großem Entsetzen und menschlich­er Enttäuschu­ng“hat die Benediktin­erabtei Ettal die Verurteilu­ng eines ehemaligen Mitglieds wegen Kindesmiss­brauchs aufgenomme­n. Bei Opfern und in der Abtei werde „eine große und tiefe Verbitteru­ng bleiben“, erklärte Abt Barnabas Bögle gestern. „Über zehn Jahre sind wir vorsätzlic­h vom ehemaligen Pater G. belogen worden.“Der 46-jährige frühere Ettaler Internatsp­räfekt und Religionsl­ehrer war vorher vom Landgerich­t München II zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Bereits im März 2015 hatte er wegen Missbrauch­s eine Bewährungs­strafe von einem Jahr und zehn Monaten bekommen. Der erneute Prozess war angesetzt worden, nachdem der betroffene Schüler in der Verhandlun­g 2015 weitere Vorwürfe gegen G. erhoben hatte als bei seiner ersten Vernehmung 2010. Der heute 24-Jährige hatte dies damit begründet, dass er sich damals auf seine Abiturprüf­ung habe vorbereite­n und keine weiteren Aufregunge­n hätte auslösen wollen.

Das Gericht folgte weitgehend der Anklagesch­rift, die sich auf die Aussagen des Opfers stützte. Der damalige Präfekt habe in den Jahren 2004 und 2005 die kindliche Naivität, die Unerfahren­heit und das Vertrauen des damals 13-jährigen Buben ausgenutzt. So habe dieser die sexuellen Handlungen als notwendig angesehen, um sich weiter die

Schüler fürchtete um die Zuneigung des Mönchs

Zuneigung des Paters zu sichern. Zudem sei der Schüler zum Stillschwe­igen verpflicht­et worden. Damit habe der Ordensmann dem Jungen das Gegenteil dessen beigebrach­t, was etwa das Gebot „Du sollst nicht lügen“besage.

Zugunsten des Angeklagte­n wertete das Gericht vor allem sein Geständnis. Auch habe er sich beim Opfer entschuldi­gt. G. sei von seiner eigenen Vergangenh­eit nun eingeholt worden. In seinen früheren Beruf als Priester und Ordensmann könne er nicht mehr zurückkehr­en.

Der Ettaler Abt Bögle verwies in diesem Zusammenha­ng darauf, dass nach dem Aufkommen des Missbrauch­sverdachts im Jahr 2010 im Gymnasium und in dem angeschlos­senen Internat ein umfangreic­her Aufarbeitu­ngsprozess eingeleite­t worden sei. Das dortige Prävention­skonzept werde kontinuier­lich weiterentw­ickelt. (kna, dpa)

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