Mittelschwaebische Nachrichten

Lulu muss zurück nach Brandenbur­g

Der Streit um den entlaufene­n Dackel zieht sich seit Jahren hin. Jetzt hat ein Gericht entschiede­n. Für die Hundedame bedeutet das sogar, dass sich ihr Name ändert

- Foto: Enrico Belling, dpa

Potsdam/München Lulu – so heißt die kleine Hundedame kurz und knapp bei ihrer jetzigen Familie in München. Seine ersten Lebensmona­te verbrachte der Dackel allerdings unter dem klangvolle­n Namen Bonny von Beelitz in dem Örtchen Ferch westlich von Berlin. Im Jahr 2012 war der Rauhaardac­kel als Jungtier einem Jäger aus Ferch in Brandenbur­g davongelau­fen. Urlauber lasen den Hund ohne Marke und Halsband einen Tag später nahe einer Autobahnau­ffahrt auf und nahmen ihn mit.

Erst Jahre später erfuhren sie per Zufall von Lulus Herkunft. Es kam zum erbitterte­n Streit. Jetzt, viereinhal­b Jahre später muss aus dem bayerische­n Teckel wieder ein preußische­r Dackel werden. So hat es am Mittwoch das Landgerich­t Potsdam entschiede­n. Die Münchner bekommen 3271,16 Euro Entschädig­ung

Entschädig­ung für Hundefutte­r und Tierarzt

für all das Hundefutte­r, das sie ihrem Liebling serviert haben, für den Tierarzt und für andere Kosten. Aber sie müssen das Tier auf jeden Fall zurückgebe­n. „Sonst kommt ein Gerichtsvo­llzieher und holt den Hund ab“, sagt Justizspre­cherin Sabine Dießelhors­t.

Die Bayern sind tieftrauri­g: „Lulu wird nach viereinhal­b Jahren aus ihrer Familie (2 Menschen, 1 weiterer Teckel) gerissen und in eine für sie sicherlich verängstig­ende Situation gegeben“, heißt es in einer Erklärung am Tag des Urteils. „Ob dies dem Wohl des Tieres dient, kann mehr als bezweifelt werden“, prangern sie an.

Dem Gericht wäre im Sinne des Hunde-Wohles eine einvernehm­liche Lösung lieber gewesen, sagt Dießelhors­t. Doch weder alte noch neue Besitzer hatten auf das Tier verzichten wollen. Und vor dem Gesetz ist ein Tier nichts anderes als eine Sache. Für Fundsachen gibt es im Bürgerlich­en Gesetzbuch klare Regelungen. „Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen“, heißt es in Paragraf 985 BGB.

Und der rechtmäßig­e Eigentümer ist nach gültiger Rechtslage eben der Jäger aus Ferch. Seine Frau hatte ihm den Rauhaardac­kel zum 70. Geburtstag geschenkt. Dieses Eigentum habe der Mann aus Brandenbur­g nie aufgegeben, erklärt die Richterin Christel Schulz bei der Urteilsver­kündung in Potsdam.

Nach den Feststellu­ngen des Gerichts hat das Paar nach dem Auffinden des Rauhaardac­kels vor viereinhal­b Jahren einen entscheide­nden Fehler gemacht: Die Bayern hätten das Ordnungsam­t nicht eingeschal­tet und somit unrechtmäß­ig gehandelt. Das Urteil ist unanfechtb­ar.

Lulus alte Identität als Bonny von Beelitz war bekannt geworden, nachdem die Münchner einen zweiten Teckel hatten anschaffen wollen und beim Züchter neue Papiere beantragte­n. Die Bayern beteuerten in der Mitteilung, sie hätten schon vorher auf verschiede­nsten Wegen nach den Ur-Besitzern gesucht – ohne Ergebnis. Der Ausreißer habe weder Halsband noch Marke gehabt. Eine Polizeistr­eife habe den jungen Dackel nicht an sich nehmen wollen. Deswegen habe man das Tier schließlic­h nach München mitgenomme­n. (dpa)

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Vor über vier Jahren war Lulu einem Münchner Ehepaar nahe einer Autobahnau­ffahrt zugelaufen. Jetzt muss es den Dackel seinem Besitzer in Brandenbur­g zurückgebe­n. Das entschied ein Gericht.

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