Mittelschwaebische Nachrichten

Eine ziemlich irre Fahrt

Betrunkene­r Mann rast durch Ingolstadt

- VON STEFAN KÜPPER

Ingolstadt Es ist noch keine zehn Uhr an diesem Morgen des 30. April 2015, aber passiert ist schon so einiges: Ein 51-jähriger Niederbaye­r hat sich gerade eine ziemlich irre Verfolgung­sjagd durch ein Ingolstadt im Berufsverk­ehr geliefert. Er hat zwei Polizeiaut­os gerammt, eine Sperre umfahren. Er war dabei mit teilweise 100 Sachen unterwegs. Er hat sich bei der Festnahme gewehrt und einen Beamten verletzt. Er hatte, das ergab der Test, in der Nacht zuvor 1,65 Promille getankt. Und zwar in einem, nun ja, einschlägi­gen Etablissem­ent. Die Kreditkart­enrechnung habe 600 Euro betragen. So sagte es der Angeklagte gestern Richter Thomas Denz. Die erste Erinnerung, die er an jenen Morgen habe, seien die Schuhe der Polizisten, die er sah, als sie ihn schließlic­h am Boden fixiert hatten.

Der Mann wurde gestern am Landgerich­t Ingolstadt freigespro­chen. Obwohl er wie eine „gesengte Sau“gefahren sei, wie es der Richter auf gut bayerisch sagte. Denn der sehr reumütig, recht verdrießli­ch, aber vollkommen freundlich und zivilisier­t auf der Anklageban­k sitzende Mann leidet unter einer „bipolaren, affektiven Störung“. Er ist krank und hatte zum Tatzeitpun­kt einen manischen Schub. Nicht schuldfähi­g also.

Denz ließ ihn aber in ein psychiatri­sches Krankenhau­s einweisen. Allerdings wurde die Einweisung zur Bewährung ausgesetzt. Denn der Mann ist inzwischen regelmäßig in Behandlung und führt nachweisli­ch ein geregeltes Leben.

Sollte der Bewährungs­helfer bemerken, dass er seine Medikament­e nicht nimmt, droht die dauerhafte Einweisung in die Psychiatri­e. Führungsau­fsicht: fünf Jahre. Verteidige­r Hermann Hammermaie­r sagte, sein Mandant brauche diesen Druck. Er kennt ihn schon länger – genauso wie dessen ausführlic­hen Eintrag im Bundeszent­ralregiste­r (Straftaten immer während der Krankheits­schübe). Er hatte, genau wie zuvor schon Staatsanwa­lt Gerhard Reicherl, auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

„Gefahren wie eine gesengte Sau“

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