Mittelschwaebische Nachrichten

Panne bei Asylantrag des Axt-Attentäter­s

Fingerabdr­ücke nicht abgegliche­n

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Würzburg Die Fingerabdr­ücke des Würzburger Attentäter­s sind wegen einer technische­n Störung nicht europaweit abgegliche­n worden. Wie aus Behördenkr­eisen verlautete, blieb dadurch unentdeckt, dass er bereits in Ungarn einen Asylantrag gestellt hatte. Die Computerpa­nne sei im Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (BAMF) passiert, als dieses den Flüchtling am 14. März 2016 registrier­te. Die Erfassung beim BAMF fand damit erst knapp neun Monate nach seiner Einreise statt. Dabei werden die Fingerabdr­ücke eines Asylbewerb­ers normalerwe­ise mit der europäisch­en Datenbank „Eurodac“abgegliche­n. Dieser Abgleich habe an jenem Tag aber nicht funktionie­rt, hieß es.

Damals noch nicht polizeibek­annt

Ein Sprecher des Bundesinne­nministeri­ums sagte aber, dass bei seiner Einreise die Bundespoli­zei den damals 16-Jährigen aufgegriff­en und seine Fingerabdr­ücke mit deutschen Fahndungsd­atenbanken abgegliche­n habe. Dies sei am 29. Juni 2015 um 3.55 Uhr auf einem Autobahnpa­rkplatz an der A3 bei Passau geschehen. Da der Attentäter damals aber noch nicht polizeibek­annt war, ergab dies keine Treffer.

Der Attentäter hatte Mitte Juli in einem Regionalzu­g in Würzburg mit einer Axt und einem Messer fünf Menschen schwer verletzt. In einem Video bekannte er sich zur Terrormili­z IS. Ein Sondereins­atzkommand­o der Polizei erschoss den Jugendlich­en kurz nach der Tat. Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) hatte wiederholt kritisiert, dass von dem Mann keine Fingerabdr­ücke genommen worden seien. (dpa)

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