Mittelschwaebische Nachrichten

Hoffnungsz­eichen Kopftuch

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Ebenfalls dazu: Es ist nicht zu fassen, dass ein Berufsstan­d, dem kritisches Denken zu eigen sein sollte, glaubt, Objektivit­ät sei durch Kleidungsv­orschrifte­n zu erreichen. Hat die schwarze Robe ungerechtf­ertigte, ja menschenve­rachtende Urteile in der Weimarer Zeit und in der Zeit der NS-Herrschaft verhindert?

Die schwarze Robe, ehemals Universitä­tstalar, ist der Versuch, das Recht und damit die Gerichte als überzeitli­che, objektive Instanzen darzustell­en. Recht und Gerechtigk­eit sind aber nicht überzeitli­che Wahrheiten, sondern sollten Versuche sein, dem jeweiligen Menschen gerecht zu werden. Wenn eine Richterin ein Kopftuch trägt, dann ist es für Menschen mit Migrations­hintergrun­d ein Hoffnungsz­eichen, dass da jemand ist, der sie besser verstehen könnte.

Eine Richterin mit Kopftuch aber wird mehr als andere versuchen, ein ausgewogen­es Urteil zu fällen, um jeden Eindruck von Befangenhe­it von sich zu weisen. Was sollte daran falsch sein? Das Kopftuch ist nicht immer ein religiöses Zeichen, sondern ein Hinweis auf einen bestimmten kulturelle­n Hintergrun­d. Willibald Herrmann, Waltenhofe­n

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