Mittelschwaebische Nachrichten
Wer bei einem Pokémon-Unfall zahlt
Menschen, die sich mit dem Spiel auf Monstersuche begeben, blenden oft ihre Umwelt aus. Kommt es zu einem Zusammenstoß mit anderen Passanten, Laternen oder Autos, hilft die passende Versicherung
Junge wie ältere Fußgänger fangen beim Handyspiel Pokémon Go begeistert kleine Monster. Die frische Luft tut gut, aber die Aufmerksamkeit leidet häufig unter dem Spiel – jedenfalls mit Blick auf die unmittelbare Umgebung. Zu aufsehenerregenden Zusammenstößen muss es zwar nicht unbedingt kommen. Aber: Was – wenn doch? Kommen Versicherungen für Pokémon-Go-Unfälle auf? Und welche Versicherung zahlt für welchen Schaden?
Private Haftpflicht: Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, indem er etwa „spielenderweise“einen Passanten umrennt, der muss dafür geradestehen. Wer aber über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt (sei es die eigene oder eine der Eltern) und versehentlich einen Schaden anrichtet, der muss sich um seinen Versicherungsschutz – und damit die Übernahme der verursachten Kosten – nicht sorgen. Anders wäre es nur, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt worden wäre. Doch wer wollte das schon nachweisen?
Private Unfallversicherung: Ein schwerer Unfall zieht oftmals anhaltende gesundheitliche und/oder finanzielle Folgen nach sich: Hier greift die private Unfallversicherung – falls sie vorhanden ist und nicht erst „nachher“abgeschlossen wird. Wer Pokémon Go spielt und dabei einen Unfall erleidet, der ist als Versicherter in der Regel geschützt. Denn auch hier spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Versicherte leichtsinnig oder grob fahrlässig gehandelt hat, als er sich verletzte. Kfz-Versicherung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers zahlt grundsätzlich, wenn bei einem Verkehrsunfall ein Fußgänger zu Schaden kommt. Nicht ausgeschlossen ist jedoch, dass durch das „geistesabwesende“Spielen des Fußgängers diesen unter Umständen ein Mitverschulden trifft. Ob, und in welcher Höhe ein solches Mitverschulden vorliegt, hängt natürlich von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Liegt Mitschuld vor, wird die Kfz-Haftpflichtversicherung die Zahlungen mindern.
Für Auto fahrende PokémonGo-Spieler gilt: Kann einem Unfallfahrer nachgewiesen werden, dass er am Steuer Pokémon Go gespielt hat, fällt das unter grobe Fahrlässigkeit – dann dürfte der Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung unter Umständen entfallen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt allerdings selbst für Schäden an Dritten auf, die bei einem Verkehrsunfall entstanden sind, in dessen Vorfeld der Fahrer das Handy benutzt hat – ob mit oder ohne Pokémon Go. Anders als beim Fahren unter Alkoholeinfluss kann die Haftpflichtversicherung in diesem Fall den Versicherungsnehmer nicht in Regress nehmen.