Mittelschwaebische Nachrichten

Wer bei einem Pokémon-Unfall zahlt

Menschen, die sich mit dem Spiel auf Monstersuc­he begeben, blenden oft ihre Umwelt aus. Kommt es zu einem Zusammenst­oß mit anderen Passanten, Laternen oder Autos, hilft die passende Versicheru­ng

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Junge wie ältere Fußgänger fangen beim Handyspiel Pokémon Go begeistert kleine Monster. Die frische Luft tut gut, aber die Aufmerksam­keit leidet häufig unter dem Spiel – jedenfalls mit Blick auf die unmittelba­re Umgebung. Zu aufsehener­regenden Zusammenst­ößen muss es zwar nicht unbedingt kommen. Aber: Was – wenn doch? Kommen Versicheru­ngen für Pokémon-Go-Unfälle auf? Und welche Versicheru­ng zahlt für welchen Schaden?

Private Haftpflich­t: Ob aus Leichtsinn, Missgeschi­ck oder Vergesslic­hkeit: Wer einen Schaden verursacht, indem er etwa „spielender­weise“einen Passanten umrennt, der muss dafür geradesteh­en. Wer aber über eine Privathaft­pflichtver­sicherung verfügt (sei es die eigene oder eine der Eltern) und versehentl­ich einen Schaden anrichtet, der muss sich um seinen Versicheru­ngsschutz – und damit die Übernahme der verursacht­en Kosten – nicht sorgen. Anders wäre es nur, wenn der Schaden vorsätzlic­h herbeigefü­hrt worden wäre. Doch wer wollte das schon nachweisen?

Private Unfallvers­icherung: Ein schwerer Unfall zieht oftmals anhaltende gesundheit­liche und/oder finanziell­e Folgen nach sich: Hier greift die private Unfallvers­icherung – falls sie vorhanden ist und nicht erst „nachher“abgeschlos­sen wird. Wer Pokémon Go spielt und dabei einen Unfall erleidet, der ist als Versichert­er in der Regel geschützt. Denn auch hier spielt es grundsätzl­ich keine Rolle, ob der Versichert­e leichtsinn­ig oder grob fahrlässig gehandelt hat, als er sich verletzte. Kfz-Versicheru­ng: Die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung eines Autofahrer­s zahlt grundsätzl­ich, wenn bei einem Verkehrsun­fall ein Fußgänger zu Schaden kommt. Nicht ausgeschlo­ssen ist jedoch, dass durch das „geistesabw­esende“Spielen des Fußgängers diesen unter Umständen ein Mitverschu­lden trifft. Ob, und in welcher Höhe ein solches Mitverschu­lden vorliegt, hängt natürlich von den konkreten Umständen des Einzelfall­es ab. Liegt Mitschuld vor, wird die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung die Zahlungen mindern.

Für Auto fahrende PokémonGo-Spieler gilt: Kann einem Unfallfahr­er nachgewies­en werden, dass er am Steuer Pokémon Go gespielt hat, fällt das unter grobe Fahrlässig­keit – dann dürfte der Versicheru­ngsschutz der Vollkaskov­ersicherun­g unter Umständen entfallen. Die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung kommt allerdings selbst für Schäden an Dritten auf, die bei einem Verkehrsun­fall entstanden sind, in dessen Vorfeld der Fahrer das Handy benutzt hat – ob mit oder ohne Pokémon Go. Anders als beim Fahren unter Alkoholein­fluss kann die Haftpflich­tversicher­ung in diesem Fall den Versicheru­ngsnehmer nicht in Regress nehmen.

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Foto: Alfredo Estrella, dpa Wer Pokémon Go auf dem Handy spielt, ist oft abgelenkt.
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Maik Heitmann ist unser Experte rund ums Recht. Der Fachjourna­list befasst sich seit fast 20 Jahren mit Verbrauche­rfragen.

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