Mittelschwaebische Nachrichten
Betrunkene Frau zieht sich auf der Straße aus
Polizeireport 23-Jährige muss von Mutter aus Polizeigewahrsam abgeholt werden
Krumbach Äußerst renitent und offenbar ihres normalen Benehmens beraubt hat sich am Samstagfrüh in Krumbach eine junge Frau gezeigt. Eine Polizeibeamtin, die gegen 2.35 Uhr privat in der Stadt unterwegs war, nahm eine stark alkoholisierte 23-jährige Frau mit zur Polizei Krumbach, da sie sich auf der Straße teilweise ihrer Kleidung entledigt hatte.
Nachdem die 23-Jährige kurze Zeit später bei der Dienststelle von ihrem 22-jährigen Freund abgeholt wurde, kam es zwischen den beiden auf der Mindelheimer Straße vor der Polizeidienststelle zu einem massiven verbalen Streit. Eine hinzugerufene Polizeistreife brachte die beiden jungen Leute wieder zur Dienststelle, wo die 23-Jährige nun von ihrer Mutter abgeholt wurde. Der 22-jährige Freund ging laut Polizei alleine nach Hause.
Auf dem Nachhauseweg sprang die 23-Jährige jedoch in der Nähe der Wohnung ihres Freundes aus dem Wagen der Mutter, klingelte bei ihrem Freund Sturm und schrie laut auf der Straße herum. Deshalb musste wiederum die Streife der Polizeiinspektion Krumbach hinzugezogen werden. Trotz mehrfacher Aufforderung habe die junge Frau das Klingeln nicht unterlassen und konnte auch von den Polizisten nicht beruhigt werden. Darum wurde ihr von den Beamten „der Gewahrsam erklärt“und sie sollte zum Dienstfahrzeug gebracht werden. Dagegen wehrte sich die 23-Jährige jedoch, sodass sie von den Polizisten zu Boden gebracht und fixiert werden musste.
Außerdem habe sie mit ihren Füßen nach den Beamten getreten, ohne diese jedoch zu treffen. Weiter beleidigte sie einen Polizeibeamten noch mit einem derben Kraftausdruck, heißt es im Polizeibericht.
Nach einer geraumen Zeit in der Gewahrsamszelle beruhigte sich die 23-Jährige und konnte wieder in die Obhut ihrer Mutter übergeben werden. Die junge Frau erwartet nun eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Körperverletzung und Beleidigung zum Nachteil eines Polizeibeamten.