Mittelschwaebische Nachrichten
Ausnahmen vom Bebauungsplan genehmigt
Bei der letzten Sitzung der Gemeinderäte wurde auch der Bauantrag eines Ehepaares aus Augsburg behandelt, die im Baugebiet „An der Lauterbacher Straße“in Memmenhausen ein Wohnhaus mit Doppelgarage errichten wollen. Das zu bebauende Grundstück liegt zwischen der Kalvarienberg-Straße und dem Kellerbergweg. Das Wohnhaus soll zehn auf 8,24 Meter, die Garage sechs Meter im Quadrat groß werden. Beide erhalten ein Satteldach mit 25 Grad Neigung. Die Bauherren beantragten folgende Befreiungen vom Bebauungsplan: Die Firstrichtung der Garage ist giebelständig zur Straße geplant. Das Dachgeschoss wird als Vollgeschoss mit einer Kniestockhöhe von 2,06 Metern ausgebaut. Nach intensiver Diskussion erteilten die Räte mit 12:0 ihr Einvernehmen. (kk)