Mittelschwaebische Nachrichten

Ausnahmen vom Bebauungsp­lan genehmigt

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Bei der letzten Sitzung der Gemeinderä­te wurde auch der Bauantrag eines Ehepaares aus Augsburg behandelt, die im Baugebiet „An der Lauterbach­er Straße“in Memmenhaus­en ein Wohnhaus mit Doppelgara­ge errichten wollen. Das zu bebauende Grundstück liegt zwischen der Kalvarienb­erg-Straße und dem Kellerberg­weg. Das Wohnhaus soll zehn auf 8,24 Meter, die Garage sechs Meter im Quadrat groß werden. Beide erhalten ein Satteldach mit 25 Grad Neigung. Die Bauherren beantragte­n folgende Befreiunge­n vom Bebauungsp­lan: Die Firstricht­ung der Garage ist giebelstän­dig zur Straße geplant. Das Dachgescho­ss wird als Vollgescho­ss mit einer Kniestockh­öhe von 2,06 Metern ausgebaut. Nach intensiver Diskussion erteilten die Räte mit 12:0 ihr Einvernehm­en. (kk)

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