Mittelschwaebische Nachrichten
„Ich glaube, ich habe meine Schwiegermutter getötet“
Messerstecher-Prozess Ein Gutachter gibt Einblick in die Psyche des Täters. Mental krank ist der Angeklagte nicht, völlig Herr seiner Sinne war er zum Tatzeitpunkt aber auch nicht. Wann das Urteil in diesem Fall gesprochen werden soll
Memmingen/Ellzee Der Prozess um die Messerstecherei von Ellzee vor dem Memminger Landgericht geht langsam auf sein Ende zu. Neben letzten Zeugenaussagen ging es gestern um die Persönlichkeit des Angeklagten und seinen Geisteszustand zur Tatzeit.
Am Mittwoch und Donnerstag haben zahlreiche Zeugen das Bild zum Tattag und zur Beziehung zwischen dem Angeklagten, seiner Frau und der Schwiegermutter abgerundet. Der Ehemann des Opfers und dessen Mutter ließen zum Abschluss noch einmal kein gutes Haar am Angeklagten. Er habe seine Tochter tyrannisiert, sagte der Schwiegervater. Wie seine Frau stellte er den 29-Jährigen als Alleinschuldigen für die schlechte und zwischenzeitlich nicht existente Beziehung zur Tochter dar. Außerdem habe der Angeklagte nicht nach biblischen Grundsätzen gelebt, sagte der 56-Jährige, der wie alle Familienmitglieder den Zeugen Jehovas angehört. Als man noch miteinander sprach, hatte er den Schwiegersohn in einem dreistündigen Telefonat auf die in der Bibel hinterlegten Grundsätze zum Eheleben aufmerksam gemacht.
Unterschiedliche Aussagen zum Gemütszustand des Angeklagten lieferten Polizisten im Zeugenstand. Kurz nach der Tat hatte der Mann telefonisch die Rettungskräfte alarmiert: „Ich glaube, ich habe meine Schwiegermutter getötet“, sagte er dem Polizisten, der den Notruf entgegennahm. Insgesamt wirkte der Mann dabei noch relativ gefasst. Erst als er festgenommen wurde, brachen die Emotionen aus ihm heraus, sagte ein Kriminalpolizist, der am Tattag die Vernehmung geführt hatte: „Er war völlig aufgelöst, wir mussten mehrfach unterbrechen, weil er Weinkrämpfe hatte.“Die Hauptsorge des Mannes galt seinen Kindern. Nach dem Zustand des Opfers habe er aber kein einziges Mal gefragt, sagte der Polizist.
Dieses Verhalten passt für Gutachter Norbert Ormanns zur Persönlichkeit des Angeklagten. Der Leiter der forensischen Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus in Kaufbeuren hatte mehrere Gespräche mit dem 29-Jährigen geführt und beschreibt ihn als Menschen mit einer narzisstischen Persönlichkeitsstruktur. Der Angeklagte zeige wenig Einfühlungsvermögen, suche die Schuld für Probleme bei anderen und zeige wenig Ansätze von Selbstkritik. Er sei fixiert auf sich selbst und die Personen, die ihm wichtig sind – speziell seine Kinder und mit Abstrichen seine Ehefrau, analysierte Ormanns. Das zeige sich unter anderem darin, dass der Angeklagte im Gerichtssaal mehrfach in Tränen ausbrach, wenn von seinen Töchtern die Rede war. Auch in einem Brief, den er aus der Haft an seine Mutter schickte, klagte er darüber, dass seine Frau ihm die Kinder weggenommen habe und er sie seit Monaten nicht mehr in den Arm nehmen konnte. Berichte über die Verletzungen des Opfers riefen dagegen keine Gefühlsausbrüche hervor.
Eine Erkrankung im psychiatrischen Sinne konnte Ormanns aber nicht erkennen. Allerdings seien im Verhalten des Angeklagten am Tattag Anzeichen für eine akute Belastungsreaktion zu erkennen. Startpunkt sei der Moment, in dem er in seiner Wohnung bei Ulm den Zettel gelesen hat, auf dem seine Frau ihm mitteilte, dass sie mit den Kindern bei ihrer Mutter sei. An die Ereignisse der Fahrt nach Ellzee erinnere sich der Mann nur bruchstückhaft – für Ormanns ebenfalls ein Anzeichen für die Belastungsreaktion.
Nach den Jahren des schlechten Verhältnisses zur Schwiegermutter hätte deren Ansage, dass die Kinder nicht mit ihm kämen, wohl den Ausbruch der Aggressionen bewirkt, sagte der Gutachter: „Er hatte wohl keine Strategien, um damit umzugehen.“Durch den psychischen Ausnahmezustand sei die Steuerungsfähigkeit gemindert gewesen.
Der Prozess geht am kommenden Montag mit den Schlussvorträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung weiter. Verteidiger Harald Müller hatte am ersten Verhandlungstag bereits angekündigt, dass man nachweisen werde, dass der Angeklagte seine Schwiegermutter nicht habe töten wollen und dass er nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen schwerer Körperverletzung zu verurteilen sei. Das Urteil will die Strafkammer um Richterin Brigitte Grenzstein dann am Donnerstag verkünden.
„Er hatte wohl keine Strategien, damit umzugehen.“ Der Gutachter über den Angeklagten „Er war völlig aufgelöst. Wir mussten mehrfach unterbrechen.“ Kriminalpolizist über die Vernehmung