Mittelschwaebische Nachrichten

Bürgermeis­ter wollen Tempolimit auf der A8

Die Anwohner sollen zumindest nachts vom Lärm entlastet werden. Nun ist die Antwort der Autobahndi­rektion da

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Landkreis Die Beschwerde­n sind zwar weniger geworden, aber noch immer werden die Ortschefs von Günzburg, Burgau und JettingenS­cheppach auf den Lärm angesproch­en, der seit dem Ausbau der A8 intensiver geworden sei. Vor knapp einem Monat wandten sich daher Günzburgs Oberbürger­meister Gerhard Jauernig, Burgaus Bürgermeis­ter Konrad Barm und Hans Reichhart, Bürgermeis­ter von JettingenS­cheppach, mit einem Vorschlag an die Autobahndi­rektion Südbayern: Von 22 bis 6 Uhr solle zwischen den Anschlusss­tellen Günzburg und Burgau ein Tempolimit eingeführt werden. Schließlic­h zeichne sich trotz mehrerer Gespräche seit November 2014 keine Lösung ab, um die Lärmbelast­ung zu verringern. Eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung in der Nacht sei aber eine Maßnahme, die sofort verwirklic­ht werden könne und kaum etwas koste. Außerdem wäre sie ein Signal an die Bürger, dass ihre Sorgen ernst genommen werden – und so könne zumindest das Grundbedür­fnis nach einem erholsamen Schlaf erfüllt werden. Tempolimit­s mit dem Hinweis „Schallschu­tz“gebe es ja auch an vielen anderen Straßen. Nun hat die Autobahndi­rektion geantworte­t.

In dem Schreiben aus München heißt es, dass sich durch den Brief aus Günzburg, Burgau und Jettingen-Scheppach nichts bei der Beurteilun­g der Situation geändert habe. Beim Ausbau der A 8 sei die Lärmsituat­ion „nach den einschlägi­gen Richtlinie­n“berechnet und die Strecke mit „aktiven Lärmschutz­maßnahmen ausgerüste­t“worden. Daher sei ein Tempolimit aus Gründen des Lärmschutz­es nicht nötig. Die Grenzwerte der Lärmvorsor­ge lägen unter der Schwelle, bei der eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung zum Lärmschutz angeordnet werden könnte. Weiter heißt es in dem Schreiben: „Die aktuelle Verkehrsbe­lastung liegt unter dem Prognosewe­rt, sodass die Lärmwerte weiterhin ihre Gültigkeit haben.“Die Autobahndi­rektion erklärt zudem, dass durch die lange Bauzeit der A8 mit der Freigabe der Strecke eine Zunahme des Lärms wahrnehmba­r sei und das sicher bei den Anwohnern zu Beschwerde­n führe. Doch die Lärmwerte lägen weit unter den Grenzwerte­n der Richtlinie. „Wir bitten um Verständni­s, dass wir aus den vorangenan­nten Gründen dem Wunsch auf eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung aus Lärmschutz­gründen weiterhin nicht nachkommen können“, betont die Behörde. Ihr Sprecher Josef Seebacher sagt unserer Zeitung zudem, dass hier „rechtlich nichts geht“. Höchstens bei einem Unfallschw­erpunkt wäre ein Tempolimit möglich, das müsste aber auch erst einmal geprüft werden. Und die Entscheidu­ng obliege dann dem Innenminis­terium.

Günzburgs Oberbürger­meister Gerhard Jauernig nimmt das Schreiben erst einmal zur Kenntnis, sagt er unserer Zeitung. Der Vorschlag sei jedenfalls für alle, egal ob für Pendler oder den Fernverkeh­r, zumutbar. Ungeachtet der negativen Antwort aus München will er zusammen mit Burgau und JettingenS­cheppach die Gutachten zur Überprüfun­g des tatsächlic­hen Lärms und der Straßenbes­chaffenhei­t weiter vorantreib­en um zu überprüfen, ob die Grenzwerte tatsächlic­h eingehalte­n werden und die Autobahn korrekt gebaut wurde. Wenn dieses Ergebnis vorliegt, sollen weitere Schritte geprüft werden.

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Archivfoto: Weizenegge­r Auf der A 8 sollte zwischen Günzburg und Burgau nachts ein Tempolimit herrschen. Das schlagen die Bürgermeis­ter der betroffene­n Orte vor.

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