Mittelschwaebische Nachrichten
Ausnahmen von der Regel
Kein Vermögen Wo nichts oder wenig zu vererben ist, muss sich das Paar ohne Trauschein auch nicht um die Regelung des Nachlasses kümmern.
Unabhängigkeit Sind beide Partner wirtschaftlich gut situiert und unabhängig voneinander abgesichert, ist ebenfalls keine Verfügung für den Todesfall notwendig. Dann geht alles direkt an die Kinder oder andere Erben.
Mietwohnung Wohnt das unverheiratete Paar in einer Mietwohnung, steht niemand im Todesfall auf der Straße. Der Längerlebende tritt automatisch in den Mietvertrag des Verstorbenen ein. (gra)