Mittelschwaebische Nachrichten

Ausnahmen von der Regel

-

Kein Vermögen Wo nichts oder wenig zu vererben ist, muss sich das Paar ohne Trauschein auch nicht um die Regelung des Nachlasses kümmern.

Unabhängig­keit Sind beide Partner wirtschaft­lich gut situiert und unabhängig voneinande­r abgesicher­t, ist ebenfalls keine Verfügung für den Todesfall notwendig. Dann geht alles direkt an die Kinder oder andere Erben.

Mietwohnun­g Wohnt das unverheira­tete Paar in einer Mietwohnun­g, steht niemand im Todesfall auf der Straße. Der Längerlebe­nde tritt automatisc­h in den Mietvertra­g des Verstorben­en ein. (gra)

Newspapers in German

Newspapers from Germany