Mittelschwaebische Nachrichten
Wann ein Umtausch erlaubt ist
Verbraucher bauen darauf, dass sie Waren jederzeit zurücktragen dürfen. Das ist ein Irrglaube. Denn die Rücknahme ist nur ein freiwilliger Service der Läden
Augsburg Alle großen Textilketten tun es. Der Schuh- und Möbelhandel tut es, die kleine Boutique um die Ecke mittlerweile auch: Unzählige Läden in Deutschland bieten ihren Kunden inzwischen an, einwandfreie Ware zurückzunehmen. Mal haben die Käufer dazu zwei Wochen Zeit, mal 30 Tage oder gar drei Monate. Ikea hatte sich vor zwei Jahren mit seinem Versprechen auf lebenslange Rückgabe besonders weit aus dem Fenster gelehnt. Jetzt ruderte das schwedische Möbelhaus zurück und verkürzte die Frist auf ein Jahr.
Abgesehen vom Imageschaden: Darf es das überhaupt? Ja, selbstverständlich, erklärt Juliane von Behren, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Die Rücknahme von tadelloser Ware ist ein rein freiwilliger Service des stationären Handels. Nur Internet-Käufer haben einen Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch.
Weil es nahezu überall großzügig angeboten wird, gehen Millionen Bundesbürger aber wie selbstverständlich davon aus, dass sie sich auf einen gesetzlichen Anspruch auf Rückgabe berufen können. „Ein ty- pischer Rechtsirrtum“, wie von Behren erläutert. Gekauft ist gekauft. In den vergangenen Jahren haben nur immer mehr Geschäfte die freiwillige Rückgabemöglichkeit als Mittel zur Kundenbindung entdeckt – und bieten das zum Teil sehr offensiv an. „Das Angebot von Ikea ging allerdings über das übliche freiwillige Maß hinaus“, sagt Kai Falk, Geschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE) in Berlin. Grundsätzlich habe der Wettbewerb mit dem Online-Handel den Hang zur Großzügigkeit noch weiter befeuert. Denn Internet-Besteller haben ein gesetzlich verankertes Rückgaberecht.
Nimmt ein Händler tadellose Ware zurück, nur weil sie nicht gefällt oder nicht passt, ist das pure Kulanz, betont Janine Hartmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Wird der Umtausch verweigert, können Kunden nichts dagegen tun. An der Kasse rumstreiten nützt nichts. Ausnahme: Hat ein Unternehmen mit langen Rückgabefristen geworben, darf der Kunde darauf pochen. Für Ikea-Kunden, die in den vergangenen beiden Jahren im Vertrauen auf die lebenslange Rückgabemöglichkeit gekauft haben, bedeutet das: Für sie gilt der Anspruch weiter, solange das im Kaufvertrag zugesichert ist, wie Hartmann betont. Würden sie ihre Kommode in fünf oder zehn Jahren zurückbringen, könnten sie sich nach wie vor auf das ehemalige IkeaVersprechen berufen.
Ein Ladenbetreiber darf sein freiwilliges Angebot zur Rücknahme so abwickeln, wie er will. Schreibt er vor, dass die Kundschaft Textilien, Bücher oder Elektrogeräte weitgehend originalverpackt, im Karton, mit Preisetikett und Kassenbon zurückbringen soll, ist an den Bedingungen nicht zu rütteln. Dazu gehört auch, dass der Kunde Gutscheine akzeptieren muss, wenn der Verkäufer kein Bargeld bei der Rückgabe auszahlt.
Von der Rückgabe ausgeschlossen sind in der Regel Konzert-, Theater- oder Kinokarten, Kosmetika oder Lebensmittel. Tickets für fest terminierte Aufführungen lassen sich meist nicht stornieren. Die Rückgabe von Cremes, Parfüm, Nagellack, Wimperntusche, Unterwäsche oder Genussmittel wie Wein wird aus hygienischen Gründen verwehrt. Das Nein des Händlers gilt selbst dann, wenn sie noch originalverpackt sind. Auch Sonderangebote, B-Ware und Reduziertes sind meist ausgenommen. Nach Ablauf der Rückgabefrist, die häufig auf dem Kassenbon aufgedruckt ist, geht gar nichts mehr.
Internet-Besteller sind nicht auf Kulanz angewiesen. Sie können bis 14 Tage nach Erhalt der Ware den Online-Kauf ohne Angabe von Gründen widerrufen und die Ware
Internet-Besteller haben ein Umtausch-Recht Das Wochenende verlängert die 14-Tage-Frist nicht
zurückgeben. Das gilt auch für Geschenkgutscheine aus dem Internet. Hauptsache, die Rückgabefrist wird eingehalten. Jeder Tag zählt, Wochenende oder Feiertage verlängern die 14-Tage-Frist nicht. Hat der Online-Händler nach dem Kauf keine Widerrufsbelehrung geschickt, kann der Verbraucher unbefristet zurücktreten. Allerdings können auch bei Online-Käufen Rückgaben ausgeschlossen sein, etwa beim Erwerb von Parfüm, Cremes, Software, CDs und DVDs oder Reisegutscheinen.