Mittelschwaebische Nachrichten
Drohnen über dem Gefängnis
Lufthoheit in Bayern
Den Luftraum zu sichern ist, seit es Fluggeräte gibt, eine Hoheitsaufgabe des Staates. In Bayern, wo der Unterschied zwischen Staat und Partei immer mal wieder verschwimmt, ist sogar die Lufthoheit über den Stammtischen eine politische Kategorie. Und jetzt kommt auf Landtag und Staatsregierung noch eine ganz neue sicherheitspolitische Herausforderung zu: Der Luftraum über den bayerischen Justizvollzugsanstalten muss gesichert werden!
Der Grund: Offenbar immer öfter werden über den Gefängnissen Drohnen gesichtet. Neun Fälle hat das Justizministerium dem SPD-Abgeordneten Herbert Kränzlein jetzt auf Anfrage bestätigt. Das scheint zwar gar nicht so viel zu sein, wenn man bedenkt, dass in Deutschland allein im Jahr 2015 rund 400 000 zivile Drohnen beziehungsweise Multicopter verkauft wurden. Aber zu erahnen, welch spezieller Unfug mit Drohnen über dem Innenhof eines Gefängnisses getrieben werden kann, dazu braucht es nicht viel kriminelle Fantasie.
Das Postwesen im Knast könnte revolutioniert werden. Das umständliche Schmuggeln von Rauschgift, Handys, Waffen oder BelugaKaviar würde deutlich vereinfacht. Und Mafia-Bosse könnten mit Kamera-Drohnen künftig von außen live kontrollieren, mit wem ihre inhaftierten Mitarbeiter beim Hofgang Kontakt haben.
Dass all dies dem Justizministerium nicht gefallen kann, liegt auf der Hand. Erste Drohnen-Erkennungsgeräte wurden schon getestet. Eine brauchbare Anti-Drohnen-Drohne oder anderes Flugabwehrgerät aber wurde noch nicht gefunden. Fürs Erste hilft man sich in Bayerns Gefängnissen mit „feinmaschigen Vorsatzgittern vor den Haftraumfenstern zur Verhinderung von Übergaben“und dem „obligatorischen Absuchen der den Gefangenen zugänglichen Freiflächen“. Nicht erörtert wird in der Korrespondenz zwischen Kränzlein und Justizministerium das Problem der PaparazziDrohne über dem Gefängnishof. Uli Hoeneß soll in der JVA Landsberg angeblich nie ohne Kopfbedeckung ins Freie gegangen sein. Er wird gewusst haben, warum.