Mittelschwaebische Nachrichten
Für verspätetes Gehalt gibt es Schadenersatz
Wer sein Gehalt zu spät bekommt, hat Anrecht auf Schadenersatz. Laut Gesetz gilt dafür ein Pauschalbetrag von 40 Euro, berichtet die Zeitschrift Personalmagazin. Um an das Geld zu kommen, mussten Arbeitnehmer bis vor kurzem tatsächlich Schäden nachweisen können, Verzugszinsen bei Darlehen zum Beispiel. Das hat der Gesetzgeber geändert: Nun steht Arbeitnehmern die Pauschale grundsätzlich zu, wenn das Geld nach dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Termin auf dem Konto eintrifft. (dpa)