Mittelschwaebische Nachrichten

Für verspätete­s Gehalt gibt es Schadeners­atz

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Wer sein Gehalt zu spät bekommt, hat Anrecht auf Schadeners­atz. Laut Gesetz gilt dafür ein Pauschalbe­trag von 40 Euro, berichtet die Zeitschrif­t Personalma­gazin. Um an das Geld zu kommen, mussten Arbeitnehm­er bis vor kurzem tatsächlic­h Schäden nachweisen können, Verzugszin­sen bei Darlehen zum Beispiel. Das hat der Gesetzgebe­r geändert: Nun steht Arbeitnehm­ern die Pauschale grundsätzl­ich zu, wenn das Geld nach dem im Arbeitsver­trag vereinbart­en Termin auf dem Konto eintrifft. (dpa)

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