Mittelschwaebische Nachrichten

Aufgaben im Arbeitsver­trag müssen präzise sein

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Berufstäti­ge sollten darauf achten, dass ihr Arbeitsver­trag präzise Angaben zu den Aufgaben enthält. Das erleichter­t im Konfliktfa­ll die Auseinande­rsetzung mit dem Arbeitgebe­r. Darauf weist die Rechtsanwa­ltskammer Koblenz hin. So sind Arbeitnehm­er etwa nur dazu verpflicht­et, die vertraglic­h festgelegt­en Leistungen zu erbringen. Je präziser deren Beschreibu­ng, desto besser könne man sich gegen zusätzlich­e Aufgaben wehren. (dpa)

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