Mittelschwaebische Nachrichten
Aufgaben im Arbeitsvertrag müssen präzise sein
Berufstätige sollten darauf achten, dass ihr Arbeitsvertrag präzise Angaben zu den Aufgaben enthält. Das erleichtert im Konfliktfall die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Koblenz hin. So sind Arbeitnehmer etwa nur dazu verpflichtet, die vertraglich festgelegten Leistungen zu erbringen. Je präziser deren Beschreibung, desto besser könne man sich gegen zusätzliche Aufgaben wehren. (dpa)