Mittelschwaebische Nachrichten

Der Tod kann teuer werden

Ratgeber Neben der schmerzhaf­ten Trauerarbe­it müssen Angehörige bei einem Todesfall vieles rund um die Bestattung regeln. Die Verbrauche­rzentrale warnt vor Kostenfall­en

- VON DANIELA HUNGBAUR

Augsburg Auch für den eigenen Tod gibt es eine Checkliste. Die Verbrauche­rzentrale rät zu ihr und hat sie erarbeitet – im Internet: www.vzratgeber.de/checkliste-bestattung. Denn gerade bei einem plötzliche­n Todesfall hilft es den Angehörige­n, wenn nicht nur wichtige Dokumente wie Testament und Versicheru­ngen rasch gefunden werden. Auf diesem Weg kann zudem angegeben werden, welche Art der Bestattung und Trauerfeie­r gewünscht werden. Familie oder Freunde eines Verstorben­en haben nicht nur die schmerzhaf­te Trauerarbe­it zu bewältigen. Auch Kosten kommen auf Hinterblie­bene zu. „Was tun, wenn jemand stirbt? Ein Ratgeber in Bestattung­sfragen“gehört zu den am meisten nachgefrag­ten Broschüren bei der Verbrauche­rzentrale. Wir fassen zusammen, was geraten wird, um Kosten im Rahmen zu halten.

Bestatter Oft wird die komplette Beisetzung einem der rund 4000 Bestatter in Deutschlan­d übertragen. Das erste Problem sehen die Verbrauche­rberater schon darin, dass die Menschen zwar beim Kauf eines Autos oder anderer teurer Anschaffun­gen die Preise vergleiche­n – beim Bestatter verzichtet­en sie darauf aber oft. Ein teurer Fehler. Sowohl bei den Särgen, der Sargaussta­ttung als auch der Ausschmück­ung der Trauerhall­e differiert­en die Preise erheblich. Auch warnt die Verbrauche­rzentrale NordrheinW­estfalen davor, Empfehlung­en von Mitarbeite­rn aus Krankenhäu­sern oder Altenheime­n einfach anzunehmen. Es habe schon Fälle von Vermittlun­gsprovisio­nen gegeben.

Zur Vorsicht rät sie ebenfalls bei Der Namenszusa­tz „Discount“allein bürge nicht für Preisgünst­igkeit und -würdigkeit, betont die Verbrauche­rzentrale. Ein schriftlic­her Kostenvora­nschlag ist auch hier unbedingt einzuforde­rn. Diesen gelte es im Übrigen immer gegenzuzei­chnen, wenn kein eigenständ­iger Vertrag mit allen Leistungen vorgelegt wird. Auch soll man sich eine Kopie zur späteren Rechnungsk­ontrolle sichern. Seriöse Bestatter geben ihre Preise vorab an.

Ein Angebot beinhalte folgende Kategorien: Eigenleist­ungen und Lieferunge­n; Fremdleist­ungen (Druckerei, Todesanzei­ge, Blumen) sowie Friedhofs- und sonstige Gebühren. Riskant sind nach Einschätzu­ng der Verbrauche­rberater Pauschalan­gebote. Sie verschleie­rten nicht nur oftmals Einzelleis­tungen. Werde eine bestimmte Leistung nicht benötigt, muss nach einem Gerichtsur­teil dennoch die Pauschale bezahlt werden.

Wie bei jeder Handwerker­rechnung rät die Verbrauche­rzentrale bei der Bestattung­srechnung, diese genau zu prüfen. Gibt es Probleme, helfe die nächstgele­gene Beratungss­telle der Verbrauche­rzentrale oder die Schlichtun­gsstelle des Bundesverb­ands Deutscher Bestatter (im Internet: www.bestatter.de).

Kommunale Gebühren Der Bereich der kommunalen Abgaben gilt als kaum überschaub­ar und von Ort zu Ort verschiede­n. Grundsätzl­ich sind zwei Gebührengr­uppen zu unterschei­den: Grabnutzun­gs- und Bestattung­sgebühren. Bei den Grabnutzun­gsgebühren gilt es Folgendes zu beachten: Der Kauf eines Grabes ist meist nicht für die EwigBeerdi­gungs-Discounter­n. keit, vielmehr ist es ein befristete­s Nutzungsre­cht.

Die Höhe der Grabnutzun­gsgebühr richtet sich nach Angaben der Verbrauche­rzentrale nicht nur nach der Nutzungsda­uer, sondern auch nach der Art der Grabstätte (Reihenoder Wahlgrabst­ätte; Urnenreihe­noder Urnenwahlg­rabstätte; anonyme oder halbanonym­e Grabstätte, Aschestreu­wiese). Es gebe etwa 30000 Friedhöfe in Deutschlan­d, davon seien circa 28 000 in kommunaler Hand. Die Grabpreise erfahre man beim Friedhofsa­mt oder der zuständige­n Kirchengem­einde.

Bei den Bestattung­sgebühren rät die Verbrauche­rzentrale Folgendes zu beachten: Auch hier überrasche­n die hohen Differenze­n bei den Preisen, die etwa für die Benutzung von Trauerhall­e, Leichen- oder Kühlzelle, Orgelspiel und Grabdeckun­g erhoben werden. So könne es sein, dass die Nutzung der Trauerhall­e in einer Stadt 80, in einer anderen 250 Euro koste. Auch könne nicht pauschal gesagt werden, dass eine Urnenbesta­ttung billiger ist als eine im Sarg. Viele glaubten, die anonyme Urnenbesta­ttung sei die preisgünst­igste Bestattung­sart. Sie sei aber oft teurer als die Bestattung in einem Urnenreihe­n- oder Urnenwahlg­rab, da die Grabpflege­kosten für die gesamte Ruhezeit sofort gezahlt werden müssen.

Hilfe Bei folgenden Internetad­ressen finden Sie Hilfe zum Thema Sterben, Tod und Trauer: www.aeternitas.de (die Verbrauche­rinitiativ­e Bestattung­skultur); www.stiftung-patientens­chutz.de (unter anderem Palliativv­ersorgung, Hospize); www.leben-ohne-dich.de (Forum für verwaiste Eltern).

 ?? Foto: Julian Stratensch­ulte, dpa ?? Stirbt ein naher Verwandter unvermitte­lt, müssen sich die Angehörige­n neben ihrer Trauer auch darum kümmern, wie die Beerdigung ablaufen soll. Die Verbrauche­rzentrale rät, gut vorzusorge­n und Angebote immer auch zu vergleiche­n.
Foto: Julian Stratensch­ulte, dpa Stirbt ein naher Verwandter unvermitte­lt, müssen sich die Angehörige­n neben ihrer Trauer auch darum kümmern, wie die Beerdigung ablaufen soll. Die Verbrauche­rzentrale rät, gut vorzusorge­n und Angebote immer auch zu vergleiche­n.

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