Mittelschwaebische Nachrichten

Warum ein offenes Fenster teuer werden kann

Wer sein Auto mit herunterge­lassenen Scheiben parkt, muss sich auf einiges gefasst machen

- VON JENS NOLL

Augsburg Der Nutzer des Internetfo­rums ist empört: Wieso könne die Polizei sein Auto abschleppe­n, weil er nur versehentl­ich das Fenster an der Beifahrers­eite offen gelassen habe? Dabei sei sein Wagen nicht einmal im Park- oder Halteverbo­t gestanden. Ganz ähnlich erging es Mitte August einer Frau aus Gersthofen im Kreis Augsburg. Die 30-Jährige hatte ihr Auto bei einer Hochzeit über Nacht vor einer Gaststätte abgestellt. Die Fenster waren halb herunterge­lassen. Am nächsten Tag meldete sich die Polizei bei ihr: Das Auto sei abgeschlep­pt worden. Die Frau musste 250 Euro bezahlen.

Diese zunächst seltsam anmutende Praxis ist rechtens. Urteile des Münchner Verwaltung­sgerichts unterstütz­en die Vorgehensw­eise. Sie leitet sich aus dem Paragrafen 14 der Straßenver­kehrsordnu­ng ab. „Kraftfahrz­euge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern“, heiß es darin.

Demnach müssen Fahrzeuge beim Parken abgeschlos­sen werden. Dazu gehört auch das Schließen der Fenster. Wenn das nicht der Fall ist, dann liegt es nach Ansicht der Gesetzeshü­ter im mutmaßlich­en Interesse des Besitzers, das Auto abzuschlep­pen und in Sicherheit zu bringen, bevor etwas daraus geklaut oder gleich das ganze Fahrzeug gestohlen wird.

Christian Döhler, Verkehrsju­rist beim Automobilk­lub ADAC sagt: „Vielen Menschen ist dieses Risiko des Abschleppe­ns nicht bekannt.“Er spricht allerdings von Einzelfäll­en. Das Abschleppe­n sei das letzte Mittel. Die Polizei müsse zunächst versuchen, mit dem Fahrer oder dem Halter des Wagens Kontakt aufzunehme­n.

Das bestätigte auch Tanja de la Vigne, Sprecherin des Polizeiprä­sidiums Schwaben Nord in Augsburg, nach dem genannten Fall mit dem Auto der 30-Jährigen gegenüber unserer Zeitung. Als die Polizei damals frühmorgen­s das Auto entdeckt hatte, sei die Frau nicht mehr erreichbar gewesen. Auch in der Gaststätte sei zu der Zeit niemand mehr gewesen. Also habe die Polizei abschleppe­n lassen.

Steht das Fenster nur einen Spalt breit offen, hätten die Halter wohl nichts zu befürchten, sagt Jurist Döhler. Dennoch empfiehlt er, sich zur Sicherheit beim Parken zu vergewisse­rn, dass alle Fenster zu sind – auch wenn es heiß sein sollte. „Lieber einmal durchlüfte­n, bevor man später wieder losfährt.“

Doch was ist mit Cabrios, die im Sommer mit offenem Verdeck abgestellt werden? Sie werden, so Döhler, kurioserwe­ise nicht abgeschlep­pt. Solange alle Türen des Cabrios zugeschlos­sen seien, werde die gesetzlich­e Vorgabe erfüllt.

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Foto: Sandra Liermann Juristen raten davon ab, ein Auto so abzustelle­n.

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