Mittelschwaebische Nachrichten

Zeitungsve­rlag muss keinen Rundfunkbe­itrag zahlen

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Ein Zeitungsve­rlag muss keinen Rundfunkbe­itrag zahlen, wenn er Anteile an einem privaten Radiosende­r hält. Das hat der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of entschiede­n, wie ein Sprecher gestern bestätigte. Der Münchener Verlag, zu dem etwa der Münchner Merkur gehört, wollte den Beitrag sparen und argumentie­rte mit seiner 25-prozentige­n Beteiligun­g an dem Radiosende­r 95.5 Charivari. Der Gerichtsho­f gab ihm recht. (dpa)

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