Mittelschwaebische Nachrichten
Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Ein Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er Anteile an einem privaten Radiosender hält. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie ein Sprecher gestern bestätigte. Der Münchener Verlag, zu dem etwa der Münchner Merkur gehört, wollte den Beitrag sparen und argumentierte mit seiner 25-prozentigen Beteiligung an dem Radiosender 95.5 Charivari. Der Gerichtshof gab ihm recht. (dpa)