Mittelschwaebische Nachrichten
Was sich beim Kinderarzt ändert
Ab 1. September gelten neue Regelungen bei den Früherkennungs-Untersuchungen. Unter anderem werden die bisherigen „Gelben Hefte“abgelöst. Das müssen Eltern wissen
Augsburg Eltern müssen sich auf neue Regelungen beim Kinderarzt einstellen. Ab 1. September gilt bundesweit eine neue sogenannte Kinder-Richtlinie, in der die Früherkennung von Krankheiten bei Säuglingen und Kindern festgelegt ist. Ein Überblick:
Was genau ist die „Kinder-Richtlinie“?
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres haben einen gesetzlichen Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre Entwicklung gefährden können. Die Maßnahmen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) in der „KinderRichtlinie“definiert. Es gibt neun U-Untersuchungen, die in festen Abständen durchgeführt werden. Die Befunde werden von den Ärzten im sogenannten „Gelben Heft“dokumentiert.
Warum wurde die „Kinder-Richtlinie“überarbeitet?
Bereits 2005 hatte der IKK-Bundesverband beantragt zu prüfen, ob das bestehende Früherkennungsprogramm noch dem Stand der wissenschaftlichen Kenntnis entspricht, ob es Mängel aufweist und inwieweit Effektivität und Effizienz verbessert werden können. Es folgte ein mehrstufiger Überarbeitungsprozess, dessen Ergebnisse nun umgesetzt sind.
Was genau ändert sich ab 1. September?
Nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums wurden die Inhalte der U-Untersuchungen grundlegend überarbeitet, qualitätssichernde Maßnahmen eingeführt und ein neues Screening-Angebot aufgenommen. Die wichtigsten Änderungen sind:
Jedes Neugeborene kann auf Mukoviszidose (Zystische Fibrose) untersucht werden. Die Untersuchung erfolgt in der Regel in den ersten Lebenstagen zusammen mit dem Screening auf angeborene Stoffwechselund Hormonstörungen.
Es gibt eine neue Fassung des „Gelben Heftes“. Darin können sich Eltern bereits vor der Untersuchung informieren und eigene Fragen notieren. Eine herausnehmbare „Teilnahmekarte“ermöglicht es, etwa gegenüber Kindergärten nachzuweisen, dass die Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen wurden, ohne dass dabei vertrauliche Informationen weitergegeben werden müssen. Darüber hinaus müssen Ärzte im neuen Heft dokumentieren, wenn bei der Beurteilung der Entwicklung des Kindes die vorgegebenen Kriterien hinsichtlich Grob- und Feinmotorik oder der emotionalen Kompetenz nicht erfüllt werden. „Wird ein erweiterter Beratungsbedarf etwa zu Themen wie Stillen und Ernährung, auffälligem Schreien oder Hilfen in Belastungssituationen festgestellt, kann das ebenfalls vermerkt werden“, heißt es beim Ministerium. Auch die Beratung zum Thema Impfschutz soll intensiviert werden.
Wie kommen Eltern an das neue „Gelbe Heft“– und was passiert mit dem alten?
Ab September werden laut bayerischem Gesundheitsministerium nur noch die neuen Untersuchungshefte ausgegeben. Eltern erhalten sie wie bisher in Geburtskliniken, Kinderarztpraxen oder bei der Hebamme. Kinder, die bereits ein (altes) Untersuchungsheft haben, erhalten bis zur U6 (10.-12. Lebensmonat) zusätzlich ein neues Heft. Für alle Kinder, die zur U7 (21.-24. Lebensmonat) oder späteren Untersuchungen kommen, wird der Arzt die Ergebnisse auf Einlegeblättern dokumentieren, die in das bisherige Heft eingeklebt werden. Diese Einlegeblätter sollen ebenso wie die Teilnahmekarten für die neuen U7 bis U9 laut G-BA zeitgleich mit den neuen Heften zur Verfügung gestellt werden.
Was sagen die Kinderärzte zu den neuen Regelungen?
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßte die Neureglung als „wichtigen Schritt“zur besseren Beurteilung der Gesundheit der Kinder. Verbesserungen gebe es vor allem bei den Untersuchungen zur Entwicklung der Sprache, der Fein- und Grobmotorik sowie der Sehleistung. Den Kinderärzten geht die Reform jedoch nicht weit genug. „Wir sind enttäuscht, dass die Kassen nicht bereit waren, auch die psycho-soziale Entwicklung und die Früherkennung von Verhaltensauffälligkeiten in das Heft zu übernehmen“, sagte BVKJPräsident Thomas Fischbach.