Mittelschwaebische Nachrichten

Was sich beim Kinderarzt ändert

Ab 1. September gelten neue Regelungen bei den Früherkenn­ungs-Untersuchu­ngen. Unter anderem werden die bisherigen „Gelben Hefte“abgelöst. Das müssen Eltern wissen

- VON STEFAN DRESCHER

Augsburg Eltern müssen sich auf neue Regelungen beim Kinderarzt einstellen. Ab 1. September gilt bundesweit eine neue sogenannte Kinder-Richtlinie, in der die Früherkenn­ung von Krankheite­n bei Säuglingen und Kindern festgelegt ist. Ein Überblick:

Was genau ist die „Kinder-Richtlinie“?

Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahr­es haben einen gesetzlich­en Anspruch auf Untersuchu­ngen zur Früherkenn­ung von Krankheite­n, die ihre Entwicklun­g gefährden können. Die Maßnahmen werden vom Gemeinsame­n Bundesauss­chuss der Ärzte und Krankenkas­sen (G-BA) in der „KinderRich­tlinie“definiert. Es gibt neun U-Untersuchu­ngen, die in festen Abständen durchgefüh­rt werden. Die Befunde werden von den Ärzten im sogenannte­n „Gelben Heft“dokumentie­rt.

Warum wurde die „Kinder-Richtlinie“überarbeit­et?

Bereits 2005 hatte der IKK-Bundesverb­and beantragt zu prüfen, ob das bestehende Früherkenn­ungsprogra­mm noch dem Stand der wissenscha­ftlichen Kenntnis entspricht, ob es Mängel aufweist und inwieweit Effektivit­ät und Effizienz verbessert werden können. Es folgte ein mehrstufig­er Überarbeit­ungsprozes­s, dessen Ergebnisse nun umgesetzt sind.

Was genau ändert sich ab 1. September?

Nach Angaben des bayerische­n Gesundheit­sministeri­ums wurden die Inhalte der U-Untersuchu­ngen grundlegen­d überarbeit­et, qualitätss­ichernde Maßnahmen eingeführt und ein neues Screening-Angebot aufgenomme­n. Die wichtigste­n Änderungen sind:

Jedes Neugeboren­e kann auf Mukoviszid­ose (Zystische Fibrose) untersucht werden. Die Untersuchu­ng erfolgt in der Regel in den ersten Lebenstage­n zusammen mit dem Screening auf angeborene Stoffwechs­elund Hormonstör­ungen.

Es gibt eine neue Fassung des „Gelben Heftes“. Darin können sich Eltern bereits vor der Untersuchu­ng informiere­n und eigene Fragen notieren. Eine herausnehm­bare „Teilnahmek­arte“ermöglicht es, etwa gegenüber Kindergärt­en nachzuweis­en, dass die Früherkenn­ungsunters­uchungen wahrgenomm­en wurden, ohne dass dabei vertraulic­he Informatio­nen weitergege­ben werden müssen. Darüber hinaus müssen Ärzte im neuen Heft dokumentie­ren, wenn bei der Beurteilun­g der Entwicklun­g des Kindes die vorgegeben­en Kriterien hinsichtli­ch Grob- und Feinmotori­k oder der emotionale­n Kompetenz nicht erfüllt werden. „Wird ein erweiterte­r Beratungsb­edarf etwa zu Themen wie Stillen und Ernährung, auffällige­m Schreien oder Hilfen in Belastungs­situatione­n festgestel­lt, kann das ebenfalls vermerkt werden“, heißt es beim Ministeriu­m. Auch die Beratung zum Thema Impfschutz soll intensivie­rt werden.

Wie kommen Eltern an das neue „Gelbe Heft“– und was passiert mit dem alten?

Ab September werden laut bayerische­m Gesundheit­sministeri­um nur noch die neuen Untersuchu­ngshefte ausgegeben. Eltern erhalten sie wie bisher in Geburtskli­niken, Kinderarzt­praxen oder bei der Hebamme. Kinder, die bereits ein (altes) Untersuchu­ngsheft haben, erhalten bis zur U6 (10.-12. Lebensmona­t) zusätzlich ein neues Heft. Für alle Kinder, die zur U7 (21.-24. Lebensmona­t) oder späteren Untersuchu­ngen kommen, wird der Arzt die Ergebnisse auf Einlegeblä­ttern dokumentie­ren, die in das bisherige Heft eingeklebt werden. Diese Einlegeblä­tter sollen ebenso wie die Teilnahmek­arten für die neuen U7 bis U9 laut G-BA zeitgleich mit den neuen Heften zur Verfügung gestellt werden.

Was sagen die Kinderärzt­e zu den neuen Regelungen?

Der Berufsverb­and der Kinder- und Jugendärzt­e (BVKJ) begrüßte die Neureglung als „wichtigen Schritt“zur besseren Beurteilun­g der Gesundheit der Kinder. Verbesseru­ngen gebe es vor allem bei den Untersuchu­ngen zur Entwicklun­g der Sprache, der Fein- und Grobmotori­k sowie der Sehleistun­g. Den Kinderärzt­en geht die Reform jedoch nicht weit genug. „Wir sind enttäuscht, dass die Kassen nicht bereit waren, auch die psycho-soziale Entwicklun­g und die Früherkenn­ung von Verhaltens­auffälligk­eiten in das Heft zu übernehmen“, sagte BVKJPräsid­ent Thomas Fischbach.

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Symbolfoto: Bernd Wüstneck, dpa Ist mein Kind gesund? Regelmäßig­e Untersuchu­ngen sollen klären, ob Krankheite­n bestehen oder auftreten, die die Entwicklun­g eines Kindes gefährden könnten. Dokumentie­rt werden die Befunde im sogenannte­n „Gelben Heft“. Nun wurde das System reformiert.

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