Mittelschwaebische Nachrichten
Vier bis fünf Euro mehr
Die Hartz-IV-Sätze sollen wieder steigen, allerdings für die meisten nur moderat. Die große Ausnahme sind Kinder ab sechs Jahren
Berlin Bezieher von Hartz-IV-Leistungen sollen vom kommenden Jahr an mehr Geld bekommen. Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose könnte demnach von derzeit 404 Euro auf 409 Euro im Monat steigen, für Paare von 364 auf 368 Euro pro Partner. Die größte Steigerung gibt es mit 21 Euro bei den Sechs- bis 13-Jährigen auf dann 291 Euro im Monat. Das sieht ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vor, wie am Dienstag aus Regierungskreisen verlautete.
Der Regelsatz für Kinder bis zu sechs Jahren bleibt unverändert bei 237 Euro im Monat. Jugendliche bis 18 Jahre erhalten vom nächsten Jahr an 311 statt bisher 306 Euro. Der Satz für unter 25-Jährige, die im Haushalt der Eltern wohnen, steigt von 324 auf 327 Euro.
Die Steigerungen beruhen auf zwei Mechanismen. So gibt es eine neue amtliche Statistik über die Lebensverhältnisse von Privathaushalten, die der Hartz-Berechnung zugrunde gelegt wird. Daraus ergibt sich etwa der deutlich höhere Bedarf für Kinder über sechs Jahre. Außerdem wird der Anstieg von Preisen und Gehältern berücksichtigt. Folglich haben die Erhöhungen statistische Gründe.
Neu berücksichtigt seien dabei auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2014, hieß es in Regierungskreisen weiter. Das Gericht hatte die Sätze als noch verfassungsgemäß gebilligt, aber Nachbesserungen angemahnt. So sollen nun Kosten für ein Auto besser berücksichtigt werden.
Über diese Erhöhungen hinaus sieht der Entwurf weitere Verbesserungen für einzelne Gruppen vor. So soll etwa klargestellt werden, dass Bewohner von Wohngemeinschaften jeweils den höheren Satz der Stufe eins für Alleinlebende haben sollen und nicht herabgestuft werden. Für hilfebedürftige Erwachsene im Haushalt der Eltern gibt es künftig auch eine Wohnkostenund Heizungspauschale.
Der Entwurf wird jetzt in einem ersten Schritt zwischen den Ministerien abgestimmt. Am 1. Januar soll das Gesetz in Kraft treten. Die Mehrkosten sollen sich auf insgesamt 589 Millionen Euro pro Jahr belaufen. (dpa)