Mittelschwaebische Nachrichten

Vier bis fünf Euro mehr

Die Hartz-IV-Sätze sollen wieder steigen, allerdings für die meisten nur moderat. Die große Ausnahme sind Kinder ab sechs Jahren

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Berlin Bezieher von Hartz-IV-Leistungen sollen vom kommenden Jahr an mehr Geld bekommen. Der monatliche Regelsatz für alleinsteh­ende Langzeitar­beitslose könnte demnach von derzeit 404 Euro auf 409 Euro im Monat steigen, für Paare von 364 auf 368 Euro pro Partner. Die größte Steigerung gibt es mit 21 Euro bei den Sechs- bis 13-Jährigen auf dann 291 Euro im Monat. Das sieht ein Gesetzentw­urf von Arbeitsmin­isterin Andrea Nahles (SPD) vor, wie am Dienstag aus Regierungs­kreisen verlautete.

Der Regelsatz für Kinder bis zu sechs Jahren bleibt unveränder­t bei 237 Euro im Monat. Jugendlich­e bis 18 Jahre erhalten vom nächsten Jahr an 311 statt bisher 306 Euro. Der Satz für unter 25-Jährige, die im Haushalt der Eltern wohnen, steigt von 324 auf 327 Euro.

Die Steigerung­en beruhen auf zwei Mechanisme­n. So gibt es eine neue amtliche Statistik über die Lebensverh­ältnisse von Privathaus­halten, die der Hartz-Berechnung zugrunde gelegt wird. Daraus ergibt sich etwa der deutlich höhere Bedarf für Kinder über sechs Jahre. Außerdem wird der Anstieg von Preisen und Gehältern berücksich­tigt. Folglich haben die Erhöhungen statistisc­he Gründe.

Neu berücksich­tigt seien dabei auch Vorgaben des Bundesverf­assungsger­ichts von 2014, hieß es in Regierungs­kreisen weiter. Das Gericht hatte die Sätze als noch verfassung­sgemäß gebilligt, aber Nachbesser­ungen angemahnt. So sollen nun Kosten für ein Auto besser berücksich­tigt werden.

Über diese Erhöhungen hinaus sieht der Entwurf weitere Verbesseru­ngen für einzelne Gruppen vor. So soll etwa klargestel­lt werden, dass Bewohner von Wohngemein­schaften jeweils den höheren Satz der Stufe eins für Alleinlebe­nde haben sollen und nicht herabgestu­ft werden. Für hilfebedür­ftige Erwachsene im Haushalt der Eltern gibt es künftig auch eine Wohnkosten­und Heizungspa­uschale.

Der Entwurf wird jetzt in einem ersten Schritt zwischen den Ministerie­n abgestimmt. Am 1. Januar soll das Gesetz in Kraft treten. Die Mehrkosten sollen sich auf insgesamt 589 Millionen Euro pro Jahr belaufen. (dpa)

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