Mittelschwaebische Nachrichten

Lebensgefä­hrlicher Leichtsinn auf den Gleisen

Verkehr Gerade am Haltepunkt Wasserburg und im Bahnhof Krumbach überqueren viele die Schienen an verbotenen Stellen

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Landkreis Es ist nicht zu übersehen, dass hier öfter jemand unterwegs ist. Auf beiden Seiten des Gleises ganz in der Nähe des Bahnhaltep­unktes im Günzburger Stadtteil Wasserburg gibt es einen Trampelpfa­d, und das just an der Stelle, an der ein Schild deutlich macht: Das Überqueren der Schienen ist verboten. Daran halten sich viele allerdings nicht, wie die Bundespoli­zei weiß. Schon öfter haben sie Anwohner darauf hingewiese­n. Und auch darauf, dass Fahrgäste gerne die Abkürzung entlang des Gleises zum Haltepunkt nutzen. Das ist jedoch lebensgefä­hrlich, betont die Bundespoli­zei.

Die „Abkürzer“sollten sich bewusst sein, dass mit dem Überqueren der Gleise tödlicher Leichtsinn verbunden ist. Denn Züge fahren sehr leise und können je nach Windrichtu­ng zu spät wahrgenomm­en werden. Ausweichen können sie nun einmal nicht, und der Bremsweg bei einer Geschwindi­gkeit von 100 Stundenkil­ometern kann bis zu einem Kilometer betragen. Schwerpunk­te des verbotenen Überqueren­s von Gleisen sind nach der Erfahrung der Bundespoli­zei gerade kleine Bahnhöfe, bei denen etwa der Fahrschein­automat nur auf einem Bahnsteig steht und Fahrgäste gerne eine Abkürzung dorthin nehmen. Im Landkreis Günzburg wissen sie von „Abkürzern“vor allem in Wasserburg und im Krumbacher Bahnhof, wo gerade Schüler nicht den Überweg vom oder zum Zug nutzen, sondern einfach an anderen Stellen über die Gleise gehen.

Die Beamten sind zwar immer wieder am Ort, sagt Polizeikom­missar Timo Weber, der beim Revier Augsburg für die Prävention zuständig ist. Aber angesichts des großen Zuständigk­eitsgebiet­s und der wenigen Kollegen sei es unmöglich, jeden Tag an jedem Bahnhof vorbeizusc­hauen. Wenn sie jemanden erwischen, verhängen sie auf jeden Fall ein Bußgeld von 25 Euro, da gute Worte alleine niemanden zum Umdenken bringen würden. Muss ein Zug wegen Personen auf oder an den Schienen eine Schnellbre­msung einleiten, ist es aber keine Ordnungswi­drigkeit mehr, sondern eine Straftat. Der gefährlich­e Eingriff in den Bahnverkeh­r bringt auf jeden Fall eine Geldstrafe mit sich, im Extremfall sogar Haft. Doch nicht nur das unerlaubte Überqueren von Gleisen ist ein Problem: Immer beliebter wird es, Handyfotos auf den Schienen zu machen. Deshalb setzt die Bundespoli­zei auf Aufklärung. Vor allem in den Schulen, aber auch in den sozialen Medien.

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Foto: Kirstges Bundespoli­zist Timo Weber schaut sich in der Nähe des Haltepunkt­es Wasserburg um. Hier überqueren viele die Schienen an einer verbotenen Stelle.

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