Mittelschwaebische Nachrichten
Lebensgefährlicher Leichtsinn auf den Gleisen
Verkehr Gerade am Haltepunkt Wasserburg und im Bahnhof Krumbach überqueren viele die Schienen an verbotenen Stellen
Landkreis Es ist nicht zu übersehen, dass hier öfter jemand unterwegs ist. Auf beiden Seiten des Gleises ganz in der Nähe des Bahnhaltepunktes im Günzburger Stadtteil Wasserburg gibt es einen Trampelpfad, und das just an der Stelle, an der ein Schild deutlich macht: Das Überqueren der Schienen ist verboten. Daran halten sich viele allerdings nicht, wie die Bundespolizei weiß. Schon öfter haben sie Anwohner darauf hingewiesen. Und auch darauf, dass Fahrgäste gerne die Abkürzung entlang des Gleises zum Haltepunkt nutzen. Das ist jedoch lebensgefährlich, betont die Bundespolizei.
Die „Abkürzer“sollten sich bewusst sein, dass mit dem Überqueren der Gleise tödlicher Leichtsinn verbunden ist. Denn Züge fahren sehr leise und können je nach Windrichtung zu spät wahrgenommen werden. Ausweichen können sie nun einmal nicht, und der Bremsweg bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern kann bis zu einem Kilometer betragen. Schwerpunkte des verbotenen Überquerens von Gleisen sind nach der Erfahrung der Bundespolizei gerade kleine Bahnhöfe, bei denen etwa der Fahrscheinautomat nur auf einem Bahnsteig steht und Fahrgäste gerne eine Abkürzung dorthin nehmen. Im Landkreis Günzburg wissen sie von „Abkürzern“vor allem in Wasserburg und im Krumbacher Bahnhof, wo gerade Schüler nicht den Überweg vom oder zum Zug nutzen, sondern einfach an anderen Stellen über die Gleise gehen.
Die Beamten sind zwar immer wieder am Ort, sagt Polizeikommissar Timo Weber, der beim Revier Augsburg für die Prävention zuständig ist. Aber angesichts des großen Zuständigkeitsgebiets und der wenigen Kollegen sei es unmöglich, jeden Tag an jedem Bahnhof vorbeizuschauen. Wenn sie jemanden erwischen, verhängen sie auf jeden Fall ein Bußgeld von 25 Euro, da gute Worte alleine niemanden zum Umdenken bringen würden. Muss ein Zug wegen Personen auf oder an den Schienen eine Schnellbremsung einleiten, ist es aber keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Der gefährliche Eingriff in den Bahnverkehr bringt auf jeden Fall eine Geldstrafe mit sich, im Extremfall sogar Haft. Doch nicht nur das unerlaubte Überqueren von Gleisen ist ein Problem: Immer beliebter wird es, Handyfotos auf den Schienen zu machen. Deshalb setzt die Bundespolizei auf Aufklärung. Vor allem in den Schulen, aber auch in den sozialen Medien.