Mittelschwaebische Nachrichten
Die Hürden sind hoch
Die Hüter der Verfassung haben die Hürden sehr hoch gelegt. Für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern müssten „ungewöhnliche Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“vorliegen. Was dies aber konkret bedeutet, ist ungeklärt. Niemand machte sich bislang die Mühe, diese Vorgabe in konkrete Handlungsanleitungen umzusetzen. Es liegen keine Pläne in den Schubladen, die man in einer Extremsituation nur herauszuziehen braucht.
Wenn nun Bund und Länder gemeinsame Übungen für den Ernstfall auf den Weg bringen, dann wirkt dies zwar wie ein Tabubruch, weil der Bundeswehreinsatz im Innern sanktioniert und institutionalisiert wird. Und doch holt die Politik damit nur nach, was längst Realität ist. Angesichts der vielfältigen Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus, der die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit verschiebt, sind gemeinsame Übungen zwingend notwendig, um auf alle Fälle vorbereitet zu sein.
Allerdings verbietet es sich, das Grundgesetz durch die Hintertür auszuhebeln und die Bundeswehr schleichend zu einem Organ der inneren Sicherheit zu machen. Soldaten sind keine Hilfspolizisten.