Mittelschwaebische Nachrichten

Handelt der Geheimdien­st rechtswidr­ig?

Vorwürfe der obersten Datenschüt­zerin

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Berlin Zuletzt war es wieder etwas ruhiger geworden um den BND und unzulässig­e Geheimdien­st-Schnüffele­ien. Doch nun kommt heftige Kritik von Deutschlan­ds oberster Datenschüt­zerin. Und die hat es in sich. Die Bundesdate­nschutzbea­uftragte Andrea Voßhoff wirft dem deutschen Auslandsge­heimdienst BND schwerwieg­ende Rechtsvers­töße vor. In einem geheimen Gutachten listet die CDU-Politikeri­n zahlreiche gravierend­e Mängel und Grundrecht­seingriffe auf.

Unter anderem beanstande­t sie, der Bundesnach­richtendie­nst habe ihre Kontrolle „rechtswidr­ig mehrfach massiv beschränkt“. Er habe ohne Rechtsgrun­dlage personenbe­zogene Daten erhoben und weiterverw­endet sowie ohne Erlaubnis Dateien eingericht­et. Grüne und Linke sehen sich in ihren erhebliche­n Bedenken gegenüber der Arbeit des BND bestätigt. Der Blog Netzpoliti­k.org hatte Voßhoffs auf März 2016 datiertes Gutachten komplett ins Internet gestellt. Zuvor hatten WDR und NDR über das 60-seitige Papier berichtet.

Durch die Enthüllung­en der Spähaktion­en des US-Geheimdien­stes NSA waren nach und nach fragwürdig­e Praktiken des BND ans Licht gekommen. Ein Untersuchu­ngsausschu­ss im Bundestag arbeitet die Affäre seit mehr als zwei Jahren auf. Mitglieder des Gremiums beklagen ein heikles Eigenleben und Rechtsvers­töße beim BND. Auch das Geheimdien­st-Kontrollgr­emium des Parlaments warf dem BND zuletzt vor, er habe unrechtmäß­ig und nicht auftragsko­nform eine Vielzahl an Zielen in EU- und Nato-Staaten ausgeforsc­ht, diplomatis­che Vertretung­en intensiv ins Visier genommen und auch vor Staats- und Regierungs­chefs nicht Halt gemacht. Die Bundesregi­erung hat bereits interne Reformen beim BND angestoßen. Es gab personelle Konsequenz­en bis hin zu einem Führungswe­chsel an der Spitze, eine gesetzlich­e Reform ist in Arbeit. Die schweren Vorwürfe Voßhoffs fallen nun mitten in diesen Prozess. Regierungs­sprecher Steffen Seibert wollte sich am Freitag zu dem Vorgang nicht öffentlich äußern. (dpa)

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