Mittelschwaebische Nachrichten
Hohe Strafen für Annelis Mörder
Die 17-Jährige aus Sachsen wurde vor einem Jahr von zwei Männern entführt. Sie wollten ihren Vater erpressen und töteten sie
Dresden Mehr als ein Jahr nach der Entführung und Ermordung der 17-jährigen Anneli-Marie aus Sachsen hat das Landgericht Dresden die beiden Angeklagten am Montag zu langen Haftstrafen verurteilt. Der 40-jährige Markus B. soll lebenslang ins Gefängnis, zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Gegen den 62-jährigen Mitangeklagten Norbert K. wurde eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren verhängt. Nach Auffassung des Richters haben sich beide des erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge sowie des Mordes schuldig gemacht – im Fall von Norbert K. des Mordes durch Unterlassen.
Markus B. habe die Pläne gemacht, er sei hoch überschuldet gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand. Er sei auch derjenige gewesen, der „aktiv“an der Tötung von Anneli-Marie im vergangenen August beteiligt gewesen war. K. hatte im Prozess gesagt, lediglich das Tatfahrzeug bei der Entführung des Mädchens gefahren zu haben. In die Tötungspläne sei er nicht eingeweiht gewesen. Diese Aussage wertete das Gericht als nicht glaubhaft.
Die Richterin Wiegand schilderte in ihrer Urteilsbegründung noch einmal, wie Anneli am 13. August vergangenen Jahres bei einem Spaziergang in den Wagen der Angeklagten gezerrt wurde. Anschließend rief B. beim Vater des Mädchens an, einem erfolgreichen Bauunternehmer, um 1,2 Millionen Euro zu erpressen. Der Vater konnte das Geld zwar auftreiben, doch eine Übergabe scheiterte an der Planlosigkeit der Täter.
Aus Angst vor Entdeckung habe B. das Mädchen schließlich einen Tag nach der Entführung mit einer Plastiktüte, Kabelbindern und einem Spanngurt erstickt. Die Leiche warfen die Angeklagten über eine Mauer und bedeckten sie mit Sand. K. beschrieb den Ermittlern später, wo Anneli zu finden war. Der Hauptangeklagte B., der die Urteilsverkündung mit starr gesenktem Kopf verfolgte und Annelis Familie keines Blickes würdigte, hatte während des ganzen Verfahrens geschwiegen. Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld kann er nicht schon nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft kommen.
Zugunsten von Norbert K. wertete das Gericht, dass er „von Anfang an Reue gezeigt“habe. Zudem habe er einiges zur Aufklärung beigetragen. (afp)