Mittelschwaebische Nachrichten
Die Folgen der Pflegereform
Aus den drei Pflegestufen werden ab 2017 fünf Pflegegrade. Nicht allen Kranken bringt das Vorteile. Wer noch vom alten System profitieren kann, sollte sich bald kümmern
Augsburg In wenigen Wochen steht die Pflegeversicherung in Deutschland auf neuen Beinen: Ab 2017 kommt das Pflegestärkungsgesetz II und krempelt die Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Millionen Kranken komplett um. Aus den heute drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. Die umstrittene „Minuten-Pflege“hat ausgedient. Entscheidend ist künftig, wie selbstständig jemand noch seinen Alltag meistern kann. Doch nicht alle profitieren vom neuen System. Für Menschen mit rein körperlichem Handicap etwa kann eine Begutachtung nach den alten Regeln finanziell vorteilhafter sein.
Was ändert sich?
Neu ist ab kommendem Jahr, dass bei der Einstufung von Pflegebedürftigkeit geistige und psychische Beeinträchtigungen viel stärker als bisher ins Gewicht fallen. Für die fünf Pflegegrade zählen nicht mehr nur körperliche Einschränkungen, sondern auch die Abhängigkeit von Helfern im Alltag. Davon profitieren vor allem Kranke, die körperlich fit sind, aber bei täglichen Dingen wie Zähneputzen, Anziehen oder Waschen Hilfe brauchen. Die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) werden künftig sechs Bereiche wie etwa die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und Selbstversorgung im Alltag des Pa- tienten prüfen und daraus den Pflegegrad ermitteln.
Wer sollte sich jetzt kümmern?
Für Menschen mit rein körperlicher Beeinträchtigung kann die Reform Nachteile bringen. Mit der neuen Bewertungsgrundlage wird es für sie häufig schwerer, einen höheren Pflegegrad attestiert zu bekommen. Betroffene mit körperlichem Handicap, bei denen die Pflegebedürftigkeit absehbar ist, sollten deshalb noch in diesem Jahr einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen, rät Meret Lobenstein, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Zeit dafür ist noch bis zum Jahresende. Auch wenn der Gutachter dann erst 2017 kommt: Antragsteller sichern sich so die Möglichkeit, sich nach dem alten, heutigen Verfahren begutachten zu lassen.
Wer sollte außerdem noch in diesem Jahr handeln?
Für Menschen, die wegen nachlassender Kräfte planen, in nächster Zeit in ein Pflegeheim zu gehen, sei ein vorgezogener Umzug noch in diesem Jahr ratsam, betont Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Bei Einzug in diesem Jahr könnten Betroffene noch die höheren Leistungen der jetzigen Pflegestufen I und II erhalten, je nach Einzelfall. Bei der Umstellung auf das neue System herrscht Bestandsschutz. Wer erst im nächsten Jahr in eine stationäre Einrichtung zieht und einen niedrigen Pflegegrad erhält, etwa 1 oder 2, hat finanzielle Einbußen. Dazu kommt: Künftig müssen Heimbewohner einen einheitlichen Eigenanteil bezahlen. Derzeit hängt die Höhe von der Pflegestufe ab. Menschen mit niedrigem Pflegegrad werden dadurch bald stärker zur Kasse gebeten als heute. „Das kann unterm Strich 450 bis 500 Euro Mehrausgaben im Monat bedeuten“, sagt Brysch. Bei allen, die noch bis zum Jahresende ins Heim umziehen, zahlt die Pflegekasse jedoch einen Zuschuss und gleicht so die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Eigenanteil aus.
Was gilt es zu vermeiden?
Wer als Pflegebedürftiger bereits jetzt in einer stationären Einrichtung lebt, sollte sich jetzt nicht „überreden“lassen, noch eine höhere Pflegestufe zu beantragen, mahnt Brysch zur Vorsicht. So manches Heim schlage den Bewohnern nach seiner Erfahrung derzeit vor, sich höherstufen zu lassen. Denn: Dadurch müssen die Patienten einen höheren Eigenanteil zur Finanzierung des Heimplatzes zahlen. Während die Einrichtung profitiert, bedeutet das für Betroffene eine finanzielle Mehrbelastung.
Wer muss sich nicht kümmern?
Die Mehrzahl der gut 2,5 Millionen Pflegebedürftigen muss bei der Umstellung aufs neue System gar nichts tun. Der Wechsel passiert automatisch, ohne neue Begutachtung. Menschen mit körperlichen Handicaps, die im Alltag noch ohne Hilfe gut zurechtkommen, kriegen dabei den nächst höheren Pflegegrad zugeteilt – werden also beispielsweise von Pflegestufe I auf Grad 2 oder von II auf 3 hochgestuft.