Mittelschwaebische Nachrichten

Feuerwehrm­ann noch mit 65

Kabinett beschließt Gesetzesän­derungen

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München Die Bayerische Staatsregi­erung will mit einem neuen Feuerwehrg­esetz die Freiwillig­en Feuerwehre­n im Freistaat „fit machen für die Zukunft“.

Die neue gesetzlich­e Grundlage, die noch im Landtag diskutiert und beschlosse­n werden muss, soll das Feuerwehrr­echt „an geänderte gesellscha­ftliche und demografis­che Rahmenbedi­ngen anpassen“, sagte Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU). So sollen Freiwillig­e Feuerwehre­n künftig etwa auf klarer rechtliche­r Grundlage „Kinderfeue­rwehren“einrichten können. „Kinder und Jugendlich­e sind unsere Retter von morgen“, hofft Herrmann. Kinderfeue­rwehren seien eine gute Möglichkei­t, Nachwuchs frühzeitig an die kommunalen Feuerwehre­n heranzufüh­ren.

Zudem soll das Höchstalte­r für den aktiven Feuerwehrd­ienst von 63 auf 65 Jahre heraufgese­tzt werden: „Immer mehr Menschen sind auch mit über 63 Jahren noch fit für den Feuerwehrd­ienst“, glaubt der Minister. Und auch Behinderte sollen sich künftig bei der Feuerwehr leichter engagieren können: Inklusion sei auch bei der Feuerwehr ein wichtiges Thema, so Herrmann.

Verbessert werden sollen zudem die Möglichkei­ten der Zusammenar­beit mehrerer Kommunen im Bereich der Feuerwehr. Kreisbrand­räte sollen zudem durch sogenannte Fach-Kreisbrand­inspektore­n in ihrer Arbeit entlastet werden.

Laut Herrmann leisten derzeit in Bayern rund 320 000 Menschen aktiven Feuerwehrd­ienst, davon über 310 000 ehrenamtli­ch. (rys)

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