Mittelschwaebische Nachrichten

Fahrtkoste­n: Das müssen Eltern wissen

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Landkreis Nur noch bis zum 31. Oktober 2016 besteht die Möglichkei­t, die Erstattung der Schulwegko­sten für das Schuljahr 2015/2016 zu beantragen. Darauf weist das Landratsam­t Günzburg hin. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksich­tigt werden. Antragsber­echtigt sind Schüler, die auf ihrem Schulweg nicht mehr kostenfrei befördert werden. Dies sind Schüler an Gymnasien, Berufsfach­schulen (ohne Berufsfach­schulen in Teilzeitfo­rm) und Wirtschaft­sschulen ab Jahrgangss­tufe 11, an Fachoberun­d Berufsober­schulen sowie für Schüler im Teilzeit- und Blockunter­richt an Berufsschu­len. Der Antrag auf Fahrtkoste­nerstattun­g mit den Originalfa­hrbelegen für das Schuljahr 2015/2016 muss spätestens bis 31. Oktober (Aussschlus­sfrist) dem Landratsam­t Günzburg vorliegen. Der Antrag ist von der Schule auf der Rückseite zu bestätigen. Die Fahrtkoste­n werden allerdings nur insoweit erstattet, als die Familienbe­lastungsgr­enze von 420 Euro überschrit­ten wird. Bezieht ein Unterhalts­leistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskind­ergeldgese­tz oder Hilfe zum Lebensunte­rhalt sowie Arbeitslos­engeld II und Sozialgeld, werden die von ihm aufgewende­ten Kosten der notwendige­n Beförderun­g in voller Höhe erstattet. In diesem Fall ist ein entspreche­nder Nachweis für August 2015 dem Antrag beizulegen. Voraussetz­ung ist jedoch jeweils, dass die nächstgele­gene Schule besucht sowie der günstigste Tarif gewählt wird. Antragsfor­mulare gibt es bei den Schulen und beim Landratsam­t, Telefon: 08221/95-207. Sie können herunterge­laden werden unter www.familie.landkreis-guenzburg.de/familien/schulenaus­bildung/schuelerbe­foerderung.html . (zg)

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