Mittelschwaebische Nachrichten

Der FC Bayern München wird nicht gelöscht

Warum es keine „Rechtsform­verfehlung“ist, wenn Vereine ihre Profiabtei­lung als Wirtschaft­sbetrieb auslagern

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München Der FC Bayern wird nicht aus dem Vereinsreg­ister gelöscht. Das Amtsgerich­t München lehnte einen entspreche­nden Antrag eines Rechtsprof­essors ab, wie das Gericht am Freitag bekannt gab.

Der Jurist Lars Leuschner aus Osnabrück hatte in dem Aufsehen erregenden Fall Anfang August argumentie­rt, dass der Fußball-Rekordmeis­ter nicht nur „ideelle Zwecke“, sondern in hohem Maße wirtschaft­liche verfolge. Deshalb regte er an, den FC Bayern München e.V. „wegen Rechtsform­verfehlung“aus dem Vereinsreg­ister zu entfernen.

Das Amtsgerich­t widersprac­h jetzt und verwies auf den Bundesgeri­chtshof, der 1982 „eine Auslagerun­g wirtschaft­licher Tätigkeite­n von Vereinen auf Kapitalges­ellschafte­n grundsätzl­ich für zulässig erachtet hat“.

Die Profis der Münchner sind in die FC Bayern München AG ausgelager­t, welche rund eine halbe Milliarde Euro pro Saison umsetzt. Der Verein hält mit 75,01 Prozent die Mehrheit der AG. Jeweils 8,33 Prozent entfallen auf die Unternehme­n Adidas, Allianz und Audi. Der Fall war spannend, weil er die 50+1-Regel der Deutschen Fußball Liga (DFL) tangiert. Diese Regel schreibt im deutschen Profifußba­ll die Kontrolle durch die Lizenzvere­ine zwingend vor. Vereine sollen an den ausgelager­ten Profiabtei­lungen eine Stimmenmeh­rheit (also über 50 Prozent) besitzen.

Diese Vorschrift soll dafür sorgen, dass im Gegensatz etwa zur englischen Premier League keine Investoren das Sagen innerhalb der Klubs bzw. der Profiabtei­lung übernehmen.

Daraus lässt sich schlussfol­gern, dass ein Verein auch nach der Auslagerun­g der Profi-Abteilung weiter an dem wirtschaft­lichen Erfolg beteiligt ist.

Gegen das Urteil des Amtsgerich­ts sind keine Rechtsmitt­el möglich. (dpa, AZ)

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