Mittelschwaebische Nachrichten
Der FC Bayern München wird nicht gelöscht
Warum es keine „Rechtsformverfehlung“ist, wenn Vereine ihre Profiabteilung als Wirtschaftsbetrieb auslagern
München Der FC Bayern wird nicht aus dem Vereinsregister gelöscht. Das Amtsgericht München lehnte einen entsprechenden Antrag eines Rechtsprofessors ab, wie das Gericht am Freitag bekannt gab.
Der Jurist Lars Leuschner aus Osnabrück hatte in dem Aufsehen erregenden Fall Anfang August argumentiert, dass der Fußball-Rekordmeister nicht nur „ideelle Zwecke“, sondern in hohem Maße wirtschaftliche verfolge. Deshalb regte er an, den FC Bayern München e.V. „wegen Rechtsformverfehlung“aus dem Vereinsregister zu entfernen.
Das Amtsgericht widersprach jetzt und verwies auf den Bundesgerichtshof, der 1982 „eine Auslagerung wirtschaftlicher Tätigkeiten von Vereinen auf Kapitalgesellschaften grundsätzlich für zulässig erachtet hat“.
Die Profis der Münchner sind in die FC Bayern München AG ausgelagert, welche rund eine halbe Milliarde Euro pro Saison umsetzt. Der Verein hält mit 75,01 Prozent die Mehrheit der AG. Jeweils 8,33 Prozent entfallen auf die Unternehmen Adidas, Allianz und Audi. Der Fall war spannend, weil er die 50+1-Regel der Deutschen Fußball Liga (DFL) tangiert. Diese Regel schreibt im deutschen Profifußball die Kontrolle durch die Lizenzvereine zwingend vor. Vereine sollen an den ausgelagerten Profiabteilungen eine Stimmenmehrheit (also über 50 Prozent) besitzen.
Diese Vorschrift soll dafür sorgen, dass im Gegensatz etwa zur englischen Premier League keine Investoren das Sagen innerhalb der Klubs bzw. der Profiabteilung übernehmen.
Daraus lässt sich schlussfolgern, dass ein Verein auch nach der Auslagerung der Profi-Abteilung weiter an dem wirtschaftlichen Erfolg beteiligt ist.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts sind keine Rechtsmittel möglich. (dpa, AZ)