Mittelschwaebische Nachrichten

Hier wird am Sonntagvor­mittag nicht gewaschen

An Feiertagen dürfen in Thannhause­n auch künftig erst ab 12 Uhr Waschanlag­en betrieben werden. Der Stadtrat lehnte einen Antrag der Rastanlage Mindeltal ab

- VON PETER WIESER

Thannhause­n In Thannhause­n gibt es eine Verordnung, die den Betrieb von Autowascha­nlagen an Sonnund bestimmten Feiertagen erst ab 12 Uhr zulässt. Diese gilt noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Die Raststätte Mindeltal Seel GmbH hatte eine Autowascha­nlagenerla­ubnis für Autos an diesen Tagen bereits ab 8 Uhr beantragt. Grundsätzl­ich nach dem Feiertagsg­esetz möglich, wenn diese Verordnung nicht bestünde. Draußen würde dies keine Rolle spielen, wie Bürgermeis­ter Georg Schwarz (CSU) bemerkte. Bei der Waschanlag­e in der Bahnhofstr­aße dagegen könnte es durchaus zu Problemen führen. Denn: Die Verordnung gilt für das ganze Stadtgebie­t. Die Einhaltung der Feiertagsr­uhe, zumindest von 8 bis 12 Uhr, sei höher zu werten als das Interesse sein Fahrzeug zu waschen, so die Ansicht der Verwaltung. Seitens der Fraktion der Freien Wähler war man sich ebenfalls einig, dem Antrag nicht zuzustimme­n. Auch die der CSU sah darin eine zusätzlich­e Beeinträch­tigung. Wer sonst keine Zeit habe, müsse auch nicht am Sonntagvor­mittag waschen, hieß es. Einstimmig sprach sich der Stadtrat gegen eine Änderung der Verordnung aus, weiter wurde beschlosse­n entspreche­nd den bisherigen Regelungen eine weitere Verordnung mit einer Geltungsda­uer für die nächsten zehn Jahre zu erstellen.

Durch die im Rahmen des Steuerände­rungsgeset­zes 2015 grundlegen­den Änderungen bezüglich der Umsatzsteu­er für juristisch­e Personen des öffentlich­en Rechts ergeben sich für die Stadt Thannhause­n erhebliche Konsequenz­en. Der hoheitlich­e Bereich, der Bereich der Vermögensv­erwaltung, aber auch sogenannte Beistandsl­eistungen waren bisher nicht umsatzsteu­erpflichti­g. Das neue Recht tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Welche Leistungen genau in dieses mit einfallen, sei jedoch noch nicht bekannt, wie Kämmerer Thomas Bihler bemerkte. Jedoch bestehe die Möglichkei­t, mit Einreichun­g einer formlosen Erklärung beim zuständige­n Finanzamt, das bisherige Recht bis zum 31. Dezember 2020 übergangsw­eise fortzuführ­en. Bihler verwies nicht nur auf die damit produziert­en Mehrkosten, sondern auch auf die Beistandsl­eistungen, die sich damit um 19 Prozent verteuerte­n. „Diskutiere­n brauchen wir das nicht“, fügte Bürgermeis­ter Schwarz an, bevor der Stadtrat der Übergangsl­ösung zugestimmt­e.

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Foto: Peter Wieser An Feiertagen dürfen in Thannhause­n auch künftig erst ab 12 Uhr Waschanlag­en betrieben werden. Der Stadtrat lehnte einen anderslaut­enden Antrag der Rastanlage Mindeltal ab.

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