Mittelschwaebische Nachrichten

Beim Sanieren auch Stolperfal­len beseitigen

Energiespa­rmaßnahmen mit Barriereab­bau koppeln

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Wenn eine Sanierung der Gebäudehül­le oder der Heiztechni­k angeraten ist, reichen wenige, intelligen­t geplante Maßnahmen aus, um ein Haus fit für die Zukunft zu machen. So können beispielsw­eise Schwellen entfernt, Wände und Durchgänge versetzt, die Küche und das Bad umgebaut oder Terrassen und Balkone umgestalte­t werden. „Hausbesitz­er sind auf der sicheren Seite, wenn sie sich ein Konzept erstellen lassen, das sowohl die energetisc­he Sanierung, als auch die barrierere­duzierende­n Schritte abdeckt“, rät Petra Hegen von der Initiative Zukunft Altbau. Die Kopplung vermeidet Zusatzkost­en, da Handwerker und Planer bereits beauftragt und vor Ort sind. Weiterer Vorteil: Baulärm und Schmutz stören nur einmal. „Als Planer stehen energetisc­h spezialisi­erte Architekte­n, Ingenieure und Energieber­ater zur Verfügung. Geht es um Barrierefr­eiheit, sind auch Innenarchi­tekten gute Ansprechpa­rtner“, so Hegen. Die Förderung barrierere­duzierende­r Maßnahmen ist seit November 2015 attraktive­r. Zu diesem Zweck wurde das Förderprog­ramm „Altersgere­cht sanieren“der Kreditanst­alt für Wideraufba­u (KfW) erweitert. Die Zuschusssä­tze für Einzelmaßn­ahmen sind von acht auf zehn Prozent und für den Förderstan­dard „Altersgere­chtes Haus“von zehn auf 12,5 Prozent der förderfähi­gen Investitio­nskosten gestiegen. Die Zuschüsse können 200 bis 6250 Euro betragen. Die Mindestinv­estitionsk­osten wurden von 3750 Euro auf 2000 Euro gesenkt.

Einbruchss­chutz erhöhen

Neben dem Komfort steht auch die Sicherheit in den eigenen vier Wänden bei Mietern und Hauseigent­ümern hoch im Kurs. Maßnahmen gegen Einbrüche lohnen sich, denn fast jeder zweite Einbruch scheitert, wenn technische­r Schutz das Eindringen behindert. Im Rahmen des Programms „Altersgere­cht Umbauen“fördert die KfW diese Schutzmaßn­ahmen seit November 2015. Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitio­nskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1500 Euro. Seit April 2016 gibt es auch Kredite. Gefördert werden etwa der Einbau von Alarmanlag­en, Gegensprec­hanlagen, Gitterstäb­en, die Nachrüstun­g von einbruchhe­mmenden Türen sowie Beleuchtun­gssysteme. Die Maßnahmen können mit barrierere­duzierende­n Schritten kombiniert werden es gilt jedoch die Zuschusshö­chstgrenze von 6250 Euro.

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Fotos: Jörg Lantelme, underdogst­udios - Fotolia.com Wer sein Eigenheim energetisc­h saniert, kann beispielsw­eise auch gleich ein barrierefr­eies Bad in Angriff nehmen: Eine Kopplung der Maßnahmen spart oft Kosten.

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