Mittelschwaebische Nachrichten
Beim Sanieren auch Stolperfallen beseitigen
Energiesparmaßnahmen mit Barriereabbau koppeln
Wenn eine Sanierung der Gebäudehülle oder der Heiztechnik angeraten ist, reichen wenige, intelligent geplante Maßnahmen aus, um ein Haus fit für die Zukunft zu machen. So können beispielsweise Schwellen entfernt, Wände und Durchgänge versetzt, die Küche und das Bad umgebaut oder Terrassen und Balkone umgestaltet werden. „Hausbesitzer sind auf der sicheren Seite, wenn sie sich ein Konzept erstellen lassen, das sowohl die energetische Sanierung, als auch die barrierereduzierenden Schritte abdeckt“, rät Petra Hegen von der Initiative Zukunft Altbau. Die Kopplung vermeidet Zusatzkosten, da Handwerker und Planer bereits beauftragt und vor Ort sind. Weiterer Vorteil: Baulärm und Schmutz stören nur einmal. „Als Planer stehen energetisch spezialisierte Architekten, Ingenieure und Energieberater zur Verfügung. Geht es um Barrierefreiheit, sind auch Innenarchitekten gute Ansprechpartner“, so Hegen. Die Förderung barrierereduzierender Maßnahmen ist seit November 2015 attraktiver. Zu diesem Zweck wurde das Förderprogramm „Altersgerecht sanieren“der Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) erweitert. Die Zuschusssätze für Einzelmaßnahmen sind von acht auf zehn Prozent und für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“von zehn auf 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gestiegen. Die Zuschüsse können 200 bis 6250 Euro betragen. Die Mindestinvestitionskosten wurden von 3750 Euro auf 2000 Euro gesenkt.
Einbruchsschutz erhöhen
Neben dem Komfort steht auch die Sicherheit in den eigenen vier Wänden bei Mietern und Hauseigentümern hoch im Kurs. Maßnahmen gegen Einbrüche lohnen sich, denn fast jeder zweite Einbruch scheitert, wenn technischer Schutz das Eindringen behindert. Im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“fördert die KfW diese Schutzmaßnahmen seit November 2015. Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1500 Euro. Seit April 2016 gibt es auch Kredite. Gefördert werden etwa der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, Gitterstäben, die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie Beleuchtungssysteme. Die Maßnahmen können mit barrierereduzierenden Schritten kombiniert werden es gilt jedoch die Zuschusshöchstgrenze von 6250 Euro.