Mittelschwaebische Nachrichten

Sterbehilf­e für Jugendlich­en

Erster Fall in Belgien sorgt für Entsetzen

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Brüssel/Bonn Die erste Anwendung aktiver Sterbehilf­e bei einem Minderjähr­igen in Belgien stößt bei Kirchenver­tretern und Patientens­chützern auf Protest und Empörung. Die Italienisc­he Bischofsko­nferenz sprach etwa von einem „Signal des Todes“. Das Leben sei „heilig und muss immer angenommen werden“, sagte der Vorsitzend­e, Kardinal Angelo Bagnasco. Die Deutsche Stiftung Patientens­chutz warf Politikern Untätigkei­t vor. „Niemand nimmt eine solche Lizenz zum Töten zum Anlass, Belgiens Menschenre­chtsstanda­rds zu hinterfrag­en“, kritisiert­e Eugen Brysch. „Tötung auf Verlangen ist offenbar kein Aufreger mitten in Europa.“

Zuvor war bekannt geworden, dass in Belgien einem oder einer 17-Jährigen Sterbehilf­e geleistet worden war. Zwei Jahre nach der entspreche­nden Gesetzesän­derung sei die Regelung nun zum ersten Mal angewandt worden, erklärte eine Vertreteri­n der staatliche­n Sterbehilf­e-Kommission am Samstag. Der Arzt, der die Sterbehilf­e geleistet habe, habe den Fall in der vergangene­n Woche gemeldet. Der oder die Jugendlich­e wäre bald 18 Jahre alt und damit volljährig geworden. Ein gesetzlich vorgeschri­ebener Bericht zu dem Fall werde „in Kürze“vorgelegt, sagte sie, ohne weitere Details zu nennen.

Wie der Präsident der Sterbehilf­e-Kommission, Wim Distelmans, der Zeitung Het Nieuwsblad erklärte, litt der oder die Jugendlich­e an einer unheilbare­n Krankheit. „Zum Glück gibt es nur sehr wenige Kinder, für die Sterbehilf­e in Frage kommt“, sagte er. „Aber das bedeutet nicht, dass wir diesen Kindern das Recht auf einen würdevolle­n Tod verweigern sollten.“(kna, afp)

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