Mittelschwaebische Nachrichten
Sterbehilfe für Jugendlichen
Erster Fall in Belgien sorgt für Entsetzen
Brüssel/Bonn Die erste Anwendung aktiver Sterbehilfe bei einem Minderjährigen in Belgien stößt bei Kirchenvertretern und Patientenschützern auf Protest und Empörung. Die Italienische Bischofskonferenz sprach etwa von einem „Signal des Todes“. Das Leben sei „heilig und muss immer angenommen werden“, sagte der Vorsitzende, Kardinal Angelo Bagnasco. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warf Politikern Untätigkeit vor. „Niemand nimmt eine solche Lizenz zum Töten zum Anlass, Belgiens Menschenrechtsstandards zu hinterfragen“, kritisierte Eugen Brysch. „Tötung auf Verlangen ist offenbar kein Aufreger mitten in Europa.“
Zuvor war bekannt geworden, dass in Belgien einem oder einer 17-Jährigen Sterbehilfe geleistet worden war. Zwei Jahre nach der entsprechenden Gesetzesänderung sei die Regelung nun zum ersten Mal angewandt worden, erklärte eine Vertreterin der staatlichen Sterbehilfe-Kommission am Samstag. Der Arzt, der die Sterbehilfe geleistet habe, habe den Fall in der vergangenen Woche gemeldet. Der oder die Jugendliche wäre bald 18 Jahre alt und damit volljährig geworden. Ein gesetzlich vorgeschriebener Bericht zu dem Fall werde „in Kürze“vorgelegt, sagte sie, ohne weitere Details zu nennen.
Wie der Präsident der Sterbehilfe-Kommission, Wim Distelmans, der Zeitung Het Nieuwsblad erklärte, litt der oder die Jugendliche an einer unheilbaren Krankheit. „Zum Glück gibt es nur sehr wenige Kinder, für die Sterbehilfe in Frage kommt“, sagte er. „Aber das bedeutet nicht, dass wir diesen Kindern das Recht auf einen würdevollen Tod verweigern sollten.“(kna, afp)