Mittelschwaebische Nachrichten
Verkehrsüberwachung auf dem Prüfstand
Die Ausgaben sind wesentlich höher als die Einnahmen. Künftig soll es weniger Messungen in der Gemeinde Balzhausen geben
Balzhausen Bei der ersten Sitzung nach der Sommerpause hatte das Balzhauser Gemeindeparlament einige heikle Tagesordnungspunkte abzuarbeiten, die von der kommunalen Verkehrsüberwachung über die künftig zu entrichtende Umsatzsteuer für gemeindliche Leistungen bis zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Leihwegfeld“reichten. Die Beschlüsse wurden durchweg einstimmig gefasst.
Seit 2011 habe sich die Gemeinde Balzhausen der kommunalen Verkehrsüberwachung durch ein privates Unternehmen angeschlossen, um den ständig stärker werdenden Durchgangsverkehr in geordnete Bahnen zu lenken, eröffnete Bürgermeister Daniel Mayer die Zusammenkunft. In den ersten beiden Jahren waren die Einnahmen aus den Bußgeldern von rund 10 000 Euro noch höher als die Ausgaben von gut 9000 Euro. In den folgenden Jahren gingen die Einnahmen kontinuierlich zurück.
2016 betrug der Aufwand bisher 2703 Euro, die Einnahmen 1700 Euro. Daraus bilanzieren sich Ausgaben in den letzten sechs Jahren von gesamt 29 200 Euro, denen 23 730 Euro Einnahmen gegenüberstünden. „Wir wollen zwar kein Geschäft mit den Bußgeldern machen, aber ein Defizit solle für die Gemeinde auch nicht entstehen“, meinte der Bürgermeister.
Er schlug vor, die zwölf jährlichen Messungen zu halbieren und die Messstellen öfters zu wechseln. Im Fokus solle aber der sensible Bereich um die Kindertagesstätte bleiben, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.
Wolfgang Neu riet, besonders in den 30er-Zonen die Geschwindigkeit zu messen, da dort oft bis zu sechzig gefahren werde. „Hier kann man Raser empfindlich treffen.“Dies fand allgemein Zustimmung.
Bebauungsplan Nachdem die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Leihwegfeld“im Norden von Balzhausen öffentlich ausgehängt war, wurden die Stellungnahmen der Behörden vom Planungsbüro Glogger (Balzhausen) redaktionell eingearbeitet und die Satzungsänderung beschlossen.
Umsatzsteuer-Pflicht Im Rahmen des Steuer-Änderungsgesetzes vom November 2015 wurde bei der Umsatzsteuer eine grundlegende Änderung für juristische Personen des öffentlichen Rechts vorgenommen. Für Balzhausen, so Mayer, ergäben sich dadurch erhebliche Konsequenzen. Bisher waren alle erbrachten Leistungen der Gemeinde, wie Friedhofs- und Grünanlagen-Pflege, Straßen- und Winterdienst, außer der Wasserversorgung, grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Dies solle Ende 2016 wegfallen. Besonders krass wäre die Folge bei der Feuerwehr, die spezielle Dienstleistungen (z. B. Löschleistungen, Wespennester entfernen, Verkehrsund Parkregelungen) nicht mehr unentgeltlich ausüben könnte, denn es müsste Umsatzsteuer verlangt und ein Jahresabschluss von der Verwaltung für diese Tätigkeiten erstellt werden. Dies erfordere teuren Verwaltungsaufwand, koste viel Zeit und Geld und führe zu unnötiger Verwaltungsaufblähung, da zusätzlich Personal eingestellt werden müsste. Da dieser komplexe Prozess eine mehrjährige Vorbereitungszeit beanspruche, räume der Gesetzgeber eine Fristverlängerung bis Ende 2020 ein. Diese wurde einhellig über die VG-Verwaltung beim Finanzamt Günzburg beantragt.
Radweg Wolfgang Neu monierte den rauen und unebenen Radweg nach Haselbach, der auch von ihm schlecht zu befahren sei. Der Bürgermeister erwiderte, dass unlängst feines Kiesmaterial aufgebracht worden sei, was nicht viel gebracht habe. Es sei eben ein Feldweg und kein expliziter Radweg.