Mittelschwaebische Nachrichten

Falschflie­gen kann teuer werden

Anwohner haben sich wegen Lärm im Holzwinkel beschwert. Welche Strafen dem Piloten drohen

- VON MANUELA BAUER

Altenmünst­er/Landensber­g Ein Kunstflieg­er nervt in diesem Sommer viele Anwohner im Bereich Altenmünst­er, Holzheim und Landensber­g. Sie fühlen sich von dem Fluglärm gestört. Der Pilot macht mit seiner knallroten Maschine dort über einem Waldstück Loopings, Schrauben und Sturzflüge, der Motor heult deshalb immer wieder auf. Auch am Wochenende und mittags. Nun gibt es neue Beschwerde­n – aber noch keine Strafen. Das Flugzeug gehört einer Haltergeme­inschaft mit sechs Piloten, startet meist vom Flughafen Augsburg aus und macht sich von dort auf den Weg nach Westen. Der Grund: In dem Bereich Altenmünst­er/Holzheim gibt es seit 2014 eine sogenannte Kunstflugb­ox. Das ist ein Gebiet, das explizit für solche Kunstflüge ausgewiese­n ist. Über ein Erlebnisge­schenke-Portal im Internet kann man sogar einen Mitflug buchen: 369 Euro kosten die 20 Minuten reine Flugzeit. Bei der Deutschen Flugsicher­ung (DFS) haben sich in diesem Sommer schon mehrere Anwohner über den Kunstflieg­er beschwert, bestätigt Sprecherin Sandra Teleki. Verstöße habe die DFS aber noch keine festgestel­lt. Sie betont: „Der Kunstflieg­er hat nichts falsch gemacht.“Einer derjenigen, der sich in München beschwert hat, ist Johann Rößle aus Hennhofen. Er hat eine ganze Liste mitgeschic­kt mit Zeiten, in denen der Pilot seiner Meinung nach nicht hätte fliegen dürfen. Es sind Zeiten zwischen 12.08 und 12.56 Uhr an Samstagen und Sonntagen. In einer Anordnung der DFS steht allerdings, dass Kunstflüge in folgenden Zeiträumen nicht erlaubt sind: Montag bis Freitag vor 6 Uhr, zwischen 12 und 14 Uhr und nach Sonnenunte­rgang; Samstag, Sonntag und an Feiertagen vor 8 Uhr und nach 12 Uhr. Was Rößle aber nicht wusste: In der Luftfahrt gehen die Uhren anders. Die Zeiten sind hier in der Weltzeit angegeben. Das heißt: Für unsere Zeit muss man jeweils eine Stunde dazu zählen, erklärt Teleki. Der Kunstflieg­er darf also tatsächlic­h bis um 13 Uhr unserer Zeit seine Loopings und Spiralen drehen. Für Flieger gelten damit andere Ruhezeiten als zum Beispiel für Rasenmäher, für die die Mittagspau­se schon um 12 Uhr beginnt.

Zwei Termine hat Rößle notiert, die trotzdem gegen diese Regelung verstoßen würden. Sie fanden laut seiner Liste einmal samstags um 13.15 Uhr und einmal sonntags um 17 Uhr statt. Doch ob das tatsächlic­h so war, kann keiner mehr nachprüfen, denn die dazugehöri­gen Daten sind schon gelöscht. Die Flüge waren nämlich im Juni und Juli – und die Radardaten werden nur 30 Tage aufbewahrt, erklärt Teleki. Bisher hat die DFS für die Kunstflugb­ox im Holzwinkel also noch keine Verstöße feststelle­n können. „Wir haben Verständni­s dafür, dass es die Leute nervt“, sagt sie. „Aber wir können nichts daran ändern, das läuft alles korrekt.“Aber was passiert, sollte die Flugsicher­ung doch einmal Vergehen registrier­en? Dann meldet sie diese je nach Fall an das Luftamt Südbayern oder das Luftfahrt-Bundesamt. Das Luftamt Südbayern ist bei der Regierung von Oberbayern in München angesiedel­t. Deren Sprecherin Michaela Krem erklärt, welche Strafen dem Piloten drohen: Ordnungswi­drigkeiten von Kunstflieg­ern könnten mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Doch es gibt nicht nur Geldstrafe­n, der Pilot könnte auch seine Flugerlaub­nis verlieren: „Regelmäßig­e und nachhaltig­e Verstöße gegen Luftverkeh­rsvorschri­ften können zu lizenzrech­tlichen Maßnahmen führen, ultima ratio hierbei ist der Lizenzwide­rruf“, erklärt Krem. Sandra Teleki betont, dass man sich immer an die DFS wenden kann, wenn man sich gestört fühlt: „Wir gehen allem nach.“Wichtig sei, möglicht konkrete Ereignisse zu nennen, denn bei pauschaler Kritik sei eine Überprüfun­g schwierig.

Geldbuße von bis zu 50 000 Euro möglich

Kontakt Beschwerde­n kann man per E-Mail an fluglaerm.muenchen@dfs.de richten.

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