Mittelschwaebische Nachrichten
Ohne Grund befristeter Mietvertrag ist ungültig
Ein befristetes Mietverhältnis ist nach Angaben von Mieterschützern ungültig, wenn im Zeitmietvertrag kein Befristungsgrund genannt ist. Das Gesetz erlaubt folgende mögliche Begründungen: Eigenbedarf, Abriss oder Komplettsanierung sowie die geplante Vermietung an einen Mitarbeiter. Steht im Mietvertrag keiner dieser Gründe, gelte der Vertrag automatisch als unbefristet, erläutert der Münchner Mieterverein. Die Experten raten in solchen Fällen dennoch von einem Abschluss ab: Ein solcher Vertrag bringe nach ihren Erfahrungen den Mietern in der Regel keine Vorteile. (dpa)