Mittelschwaebische Nachrichten

Günzburg: DGB begrüßt höhere Gewerbeste­uer

Gewerkscha­ft teilt Kritik der IHK nicht

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Günzburg Die vom Stadtrat der Stadt Günzburg geplante Erhöhung der Gewerbeste­uer ist „überfällig und absolut sachgerech­t“: So reagiert der Günzburger Kreisverba­nd des Deutschen Gewerkscha­ftsbundes (DGB) auf die Kritik der Industrieu­nd Handelskam­mer (IHK) an dieser Erhöhung.

Dass Gewerbeste­uererhöhun­gen bei denen Betroffene­n keine Jubelarien auslösen und hinterfrag­t werden sei nachvollzi­ehbar, sagt der DGB-Kreisvorsi­tzende Werner Gloning. Aber wenn in diesem Zusammenha­ng immer und überall sofort mit den gleichen Aussagen agiert werde, sei es – so der Gewerkscha­ftsfunktio­när – doch einfacher und ehrlicher, wenn die IHK gleich erkläre: Die Gewerbeste­uer darf nie und nirgends erhöht werden und die Finanzieru­ng der kommunalen öffentlich­en Infrastruk­tur sei gefälligst von Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­ern allein zu tragen. „Dann weiß wenigstens jeder, um was es der IHK geht.“

Gloning sagt: Wer eine gute Infrastruk­tur will – und die fordere die IHK ja immer wieder ein – der müsse auch akzeptiere­n, dass es diese Infrastruk­tur nicht zum Nulltarif gibt. Für ihn ist es dann eine „pure Selbstvers­tändlichke­it, dass die örtliche Wirtschaft an der Finanzieru­ng adäquat beteiligt wird“.

Wenn dem Günzburger Stadtrat in diesem Zusammenha­ng überhaupt etwas vorzuwerfe­n sei, ist es laut Gloning, die Tatsache, dass er mit der Gewerbeste­uererhöhun­g zu lange gewartet habe und dass sie eher zu niedrig ausgefalle­n sei.

Der DGB schlägt der IHK aber eine Zusammenar­beit vor, wenn es darum geht, die Gewerbeste­uer zu reformiere­n und sie zu einer Gemeindewi­rtschaftss­teuer weiterzuen­twickeln. Gemeindewi­rtschaftss­teuer bedeute, dass auch Freiberufl­er zur Finanzieru­ng der kommunalen Infrastruk­tur herangezog­en werden sollen. Dabei sei aber, wie bei der Gewerbeste­uer, durch entspreche­nde Freibeträg­e und durch die Anrechenba­rkeit bei der Einkommens­steuer, dafür Sorge zu tragen, dass kleine und mittlere Freiberufl­er nicht oder nicht über Gebühr belastet würden. (zg)

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Werner Gloning

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