Mittelschwaebische Nachrichten
Was Einsätze der Feuerwehr kosten
Warum in Aletshausen für die Wehren eine neue Satzung erlassen wurde
Aletshausen Da die Freiwilligen Feuerwehren immer öfters gerufen werden und somit die Kosten und Aufwendungen immer größere Ausmaße annehmen, hat der Gemeinderat für die Wehren Aletshausen, Haupeltshofen und Winzer eine Satzung erlassen. Sie regelt den Aufwendungsund Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Wehren. Klarheit wurde auch über die Begriffe „Fehlalarm“und „missbräuchliche Alarmierung“hergestellt.
Bürgermeister Georg Duscher erklärte, dass künftig immer öfters Fehlalarme vorkommen könnten, da zwei Firmen im Gewerbegebiet mit Brand-Meldeanlagen ausgerüs- worden sind. Diese bieten zwar ein großes Potenzial an Sicherheit, reagieren aber oft auch auf unbedeutende Rauchvorkommen. Zudem sind die Firmen an die überörtliche Feuerwehr-Einsatzzentrale angeschlossen. Wenn dort ein Alarm einläuft, wird eine Maschinerie in Bewegung gesetzt, die sich kaum mehr aufhalten lässt. Stellt sich die Alarmierung als Fehlalarm heraus, muss die Ortswehr dennoch ausrücken, um sich ein Bild zu verschaffen und die Brand-Meldeanlage wieder zurücksetzen. Dies koste Geld und kann bei Missbrauch und Fahrlässigkeit dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Deshalb sei es sinnvoll, den Wehren eine re- gelnde Satzung zu geben. In der neuen Satzung erhebt die Gemeinde Aletshausen Aufwendungsersatz für Pflichtleistungen ihrer Wehren, wie Einsätze, Sicherheitswachen und Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen. Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für die unmittelbare Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren wird kein Kostenersatz erhoben.
Bei Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben gehören, sowie die Überlassung von großem Gerät und Verbrauchs-Material wie Ölbindemittel erhebt die Gemeinde Kostenersatz. Kleingerätet te (Tauchpumpen, usw.) können gegen eine Spende kostenlos ausgeliehen werden.
Die häufigsten Aufwendungskosten sind detailliert in Pauschalsätzen in einer Anhangs-Satzung festgelegt: Die Streckenkosten betragen beispielsweise je angefangenen Kilometer für ein Tragkraft-Spritzenfahrzeug TSF 3,50 Euro.
Personalkosten: Für freiwillige Dienstleistende werden pro Stunde 24 Euro in Rechnung gestellt. Auf 13,70 Euro je Stunde beläuft sich die Gebühr für Sicherheitswachen durch ehrenamtliche Einsatzkräfte. Hier wird für An- und Rückfahrt eine zusätzliche Stunde in Rechnung gestellt. (kk)