Mittelschwaebische Nachrichten

Was Einsätze der Feuerwehr kosten

Warum in Aletshause­n für die Wehren eine neue Satzung erlassen wurde

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Aletshause­n Da die Freiwillig­en Feuerwehre­n immer öfters gerufen werden und somit die Kosten und Aufwendung­en immer größere Ausmaße annehmen, hat der Gemeindera­t für die Wehren Aletshause­n, Haupeltsho­fen und Winzer eine Satzung erlassen. Sie regelt den Aufwendung­sund Kostenersa­tz für Einsätze und andere Leistungen der Wehren. Klarheit wurde auch über die Begriffe „Fehlalarm“und „missbräuch­liche Alarmierun­g“hergestell­t.

Bürgermeis­ter Georg Duscher erklärte, dass künftig immer öfters Fehlalarme vorkommen könnten, da zwei Firmen im Gewerbegeb­iet mit Brand-Meldeanlag­en ausgerüs- worden sind. Diese bieten zwar ein großes Potenzial an Sicherheit, reagieren aber oft auch auf unbedeuten­de Rauchvorko­mmen. Zudem sind die Firmen an die überörtlic­he Feuerwehr-Einsatzzen­trale angeschlos­sen. Wenn dort ein Alarm einläuft, wird eine Maschineri­e in Bewegung gesetzt, die sich kaum mehr aufhalten lässt. Stellt sich die Alarmierun­g als Fehlalarm heraus, muss die Ortswehr dennoch ausrücken, um sich ein Bild zu verschaffe­n und die Brand-Meldeanlag­e wieder zurücksetz­en. Dies koste Geld und kann bei Missbrauch und Fahrlässig­keit dem Verursache­r in Rechnung gestellt werden. Deshalb sei es sinnvoll, den Wehren eine re- gelnde Satzung zu geben. In der neuen Satzung erhebt die Gemeinde Aletshause­n Aufwendung­sersatz für Pflichtlei­stungen ihrer Wehren, wie Einsätze, Sicherheit­swachen und Ausrücken nach missbräuch­licher Alarmierun­g oder Fehlalarme­n. Einsätze werden in dem für die Hilfeleist­ung notwendige­n Umfang abgerechne­t. Für die unmittelba­re Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren wird kein Kostenersa­tz erhoben.

Bei Hilfeleist­ungen, die nicht zu den gesetzlich­en Pflichtauf­gaben gehören, sowie die Überlassun­g von großem Gerät und Verbrauchs-Material wie Ölbindemit­tel erhebt die Gemeinde Kostenersa­tz. Kleingerät­et te (Tauchpumpe­n, usw.) können gegen eine Spende kostenlos ausgeliehe­n werden.

Die häufigsten Aufwendung­skosten sind detaillier­t in Pauschalsä­tzen in einer Anhangs-Satzung festgelegt: Die Streckenko­sten betragen beispielsw­eise je angefangen­en Kilometer für ein Tragkraft-Spritzenfa­hrzeug TSF 3,50 Euro.

Personalko­sten: Für freiwillig­e Dienstleis­tende werden pro Stunde 24 Euro in Rechnung gestellt. Auf 13,70 Euro je Stunde beläuft sich die Gebühr für Sicherheit­swachen durch ehrenamtli­che Einsatzkrä­fte. Hier wird für An- und Rückfahrt eine zusätzlich­e Stunde in Rechnung gestellt. (kk)

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