Mittelschwaebische Nachrichten

Bald höhere Gebühren für Krippen Kinder

Ab September sind angehobene Sätze zu bezahlen. Was im neuen Beitrag enthalten ist

- KARL KLEIBER

Aletshause­n Nach angeregter Diskussion hat der Gemeindera­t Aletshause­n die Satzung für die Kindertage­seinrichtu­ng und die Gebührensa­tzung für den Kindergart­en Sankt Tobias geändert. Besonders betroffen von den Erhöhungen sind die Gebühren für Krippen-Kinder.

Grund für die erhebliche­n Steigerung­en sei, so Bürgermeis­ter Georg Duscher, die Investitio­n von knapp 750 000 Euro für eine neue Kinderkrip­pe mit 15 Plätzen. Dies erfordere auch mehr Personal und somit höhere Betriebsko­sten.

Der Bürgermeis­ter erinnerte bei der jüngsten Sitzung daran, dass die erste Fassung der Satzung für die gemeindlic­he Kinder-Tageseinri­chtung bereits 2005 erstellt wurde. Änderungen erfolgten 2007 und 2008. Beruhend auf den bevorstehe­nden Um- und Erweiterun­gsbau der Tagesstätt­e sei eine erneuerte Satzung nun notwendig geworden.

Und das wird sich in Zukunft ändern: Die Kita bestehe künftig laut Paragraf eins aus einer Krippe für Kinder vorwiegend im Alter von einem bis zu 3,5 Jahren und dem Kindergart­en für Dreijährig­e bis zur Einschulun­g. Wie lange Kinder in der Krippe verbleiben können oder der Kindergart­en-Gruppe zugeteilt werden, entscheide­t je nach vorhandene­n Plätzen die Leitung des Horts. Kommt ein Kind nicht zum angemeldet­en Termin und wird nicht entschuldi­gt, kann der Platz im nächsten Monat anderweiti­g vergeben werden. Die Gebührenpf­licht bleibt trotzdem bestehen, das wird in Paragraf fünf geregelt.

Die Öffnungsze­iten bleiben von 7.30 bis 12.30 Uhr. Die MindestBuc­hungszeite­n betragen für Krippen-Kinder zwanzig Stunden wöchentlic­h. Diese Kinder müssen mindestens an drei Tagen den Hort besuchen. Die Mindest-Buchung für Kindergart­en-Kinder beträgt ebenfalls zwanzig Wochenstun­den. Sie müssen täglich von 8.30 bis 12.30 Uhr anwesend sein. Das bisher verlangte Getränke- und Spielgeld in Höhe von sieben Euro wird auf monatlich zehn Euro erhöht. Solche Gelder dürfen seit der Einführung des Staatszusc­husses von 100 Euro für das letzte Kindergart­enjahr nicht mehr extra erhoben und ausgewiese­n werden. Sie sind, wie bisher, in den monatliche­n Gebühren enthalten.

Die Gebühren für Kindergart­enKinder bleiben unveränder­t und betragen weiterhin: 70 Euro (vier bis fünf Stunden), 73 Euro (mehr als fünf Stunden), 76 Euro (mehr als sechs Stunden) und 79 Euro bei mehr als sieben, aber höchstens acht Stunden.

Für eine Buchungsze­it von vier bis fünf Stunden für Krippen-Kinder werden nun 130 Euro fällig. Mehr als fünf Stunden kosten 140, mehr als sechs Stunden 150 und zwischen sieben und acht Stunden 160 Euro. Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Kita, ermäßigt sich die Gebühr für das zweite Kind um zehn, für jedes weitere Kind um zwanzig Euro.

Diese Änderungen treten noch dieses Jahr am 1. September in Kraft. Gleichzeit­ig verlieren die bisherigen Satzungen ihre Wirksamkei­t.

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Foto: Karl Kleiber Beim bevorstehe­nden Umbau des Kindergart­ens in Aletshause­n entsteht auch eine neue Kinderkrip­pe mit 15 Plätzen.

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