Mittelschwaebische Nachrichten
Bald höhere Gebühren für Krippen Kinder
Ab September sind angehobene Sätze zu bezahlen. Was im neuen Beitrag enthalten ist
Aletshausen Nach angeregter Diskussion hat der Gemeinderat Aletshausen die Satzung für die Kindertageseinrichtung und die Gebührensatzung für den Kindergarten Sankt Tobias geändert. Besonders betroffen von den Erhöhungen sind die Gebühren für Krippen-Kinder.
Grund für die erheblichen Steigerungen sei, so Bürgermeister Georg Duscher, die Investition von knapp 750 000 Euro für eine neue Kinderkrippe mit 15 Plätzen. Dies erfordere auch mehr Personal und somit höhere Betriebskosten.
Der Bürgermeister erinnerte bei der jüngsten Sitzung daran, dass die erste Fassung der Satzung für die gemeindliche Kinder-Tageseinrichtung bereits 2005 erstellt wurde. Änderungen erfolgten 2007 und 2008. Beruhend auf den bevorstehenden Um- und Erweiterungsbau der Tagesstätte sei eine erneuerte Satzung nun notwendig geworden.
Und das wird sich in Zukunft ändern: Die Kita bestehe künftig laut Paragraf eins aus einer Krippe für Kinder vorwiegend im Alter von einem bis zu 3,5 Jahren und dem Kindergarten für Dreijährige bis zur Einschulung. Wie lange Kinder in der Krippe verbleiben können oder der Kindergarten-Gruppe zugeteilt werden, entscheidet je nach vorhandenen Plätzen die Leitung des Horts. Kommt ein Kind nicht zum angemeldeten Termin und wird nicht entschuldigt, kann der Platz im nächsten Monat anderweitig vergeben werden. Die Gebührenpflicht bleibt trotzdem bestehen, das wird in Paragraf fünf geregelt.
Die Öffnungszeiten bleiben von 7.30 bis 12.30 Uhr. Die MindestBuchungszeiten betragen für Krippen-Kinder zwanzig Stunden wöchentlich. Diese Kinder müssen mindestens an drei Tagen den Hort besuchen. Die Mindest-Buchung für Kindergarten-Kinder beträgt ebenfalls zwanzig Wochenstunden. Sie müssen täglich von 8.30 bis 12.30 Uhr anwesend sein. Das bisher verlangte Getränke- und Spielgeld in Höhe von sieben Euro wird auf monatlich zehn Euro erhöht. Solche Gelder dürfen seit der Einführung des Staatszuschusses von 100 Euro für das letzte Kindergartenjahr nicht mehr extra erhoben und ausgewiesen werden. Sie sind, wie bisher, in den monatlichen Gebühren enthalten.
Die Gebühren für KindergartenKinder bleiben unverändert und betragen weiterhin: 70 Euro (vier bis fünf Stunden), 73 Euro (mehr als fünf Stunden), 76 Euro (mehr als sechs Stunden) und 79 Euro bei mehr als sieben, aber höchstens acht Stunden.
Für eine Buchungszeit von vier bis fünf Stunden für Krippen-Kinder werden nun 130 Euro fällig. Mehr als fünf Stunden kosten 140, mehr als sechs Stunden 150 und zwischen sieben und acht Stunden 160 Euro. Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Kita, ermäßigt sich die Gebühr für das zweite Kind um zehn, für jedes weitere Kind um zwanzig Euro.
Diese Änderungen treten noch dieses Jahr am 1. September in Kraft. Gleichzeitig verlieren die bisherigen Satzungen ihre Wirksamkeit.