Mittelschwaebische Nachrichten

Das Leichenhau­s muss weg

Gremium stimmt der Planung für Projekt in Memmenhaus­en zu

- VON KARL KLEIBER Foto: Karl Kleiber

Aichen/Memmenhaus­en Über drei Baugesuche mussten die Gemeinderä­te bei der jüngsten Sitzung beraten und beschließe­n. Zum einen ging es um Abbruch und Neubau des Leichenhau­ses in Memmenhaus­en. Des Weiteren hat ein heimisches junges Paar angefragt, ob es die Möglichkei­t hat, in Memmenhaus­en ein Eigenheim zu errichten.

Auch in Obergesser­tshausen planen zwei Bauwillige ein Einfamilie­nhaus, für das aber zuerst noch ein Bebauungsp­lan erstellt werden muss. Alle drei Anträge beschied das Gremium mit positiven Entscheidu­ngen, die jeweils einstimmig mit 13:0 ausfielen.

Wie bereits berichtet, beabsichti­gt die Gemeinde Aichen auf dem Grundstück Flur-Nummer 95 der Gemarkung Memmenhaus­en das bisherige Leichenhau­s abzubreche­n und an gleicher Stelle einen Neubau zu errichten. Das Gebäude erhält ein Ausmaß von 9,6 Meter Länge und wird 9,5 Meter an der breitesten Stelle. Das mit Biberschwä­nzen gedeckte Dach bekommt eine Neigung von 35 Grad. Die Traufhöhe beträgt 3,23, die Firsthöhe 6,55 Meter. Die Wasservers­orgung sichert der Staudenwas­ser-Verband. Die Schmuckwäs­ser werden über den gemeindlic­hen Mischwasse­r-Kanal abgeleitet. Die Zufahrt zum neuen Leichenhau­s erfolgt, wie bereits mit dem Anlieger abgesproch­en, über den Lindenweg.

Bau Voranfrage: Ein einheimisc­hes Paar richtete eine Bau-Voranfrage an den Rat, ob es im Baugebiet „Am Oberfeld“von Memmenhaus­en ein Einfamilie­nhaus samt Doppelgara­ge errichten darf. Da einige Befreiunge­n vom Bebauungsp­lan benötigt werden, wollte es abgeklärt wissen, ob diesen zugestimmt werden könnte. Das Wohngebäud­e soll zwei Vollgescho­sse erhalten, wobei das zweite nicht wie im Bebauungsp­lan vorgesehen im Dachgescho­ss liegt. Statt der vorgeschri­ebenen ist ein Walmdach mit zwanzig Grad Neigung geplant. Der festgesetz­te Dachüberst­and soll 85 Zentimeter sein, obwohl nur 60 Zentimeter erlaubt sind. Nach intensivem Meinungsau­stausch über die immer häufiger beantragte­n Befreiunge­n stimmten alle diesen zu.

Bauantrag: Auf dem Flurstück Nummer 972 der Gemarkung Obergesser­tshausen will ein einheimisc­hes Paar ein Einfamilie­nhaus mit Garage errichten. Der Baugrund liegt am westlichen Ortsrand und heißt „Südlich des Sandweges“. Im Flächennut­zungsplan ist das Areal als Wohnbauflä­che ausgewiese­n. Da der Eigentümer des großen GrundSatte­ldächer stücks dort mehrere Häuser geplant hat, beschloss der Gemeindera­t im Oktober 2016 auf dessen Kosten die Aufstellun­g eines Bebauungsp­lanes, was noch erfolgen muss. Das geplante Vorhaben der Bauherren entspricht in Ausmaß und Gestaltung voraussich­tlich den zukünftige­n Festsetzun­gen dieses Bebauungsp­lanes und bedarf deshalb keiner Befreiung. Erschließu­ng und Zufahrt zum Baugrundst­ück erfolgt über den Sandweg.

Die Räte nahmen den Antrag positiv zur Kenntnis. Er soll, sobald der Bebauungsp­lan Planreife hat, an das Landratsam­t weitergele­itet werden.

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 ??  ?? Die Tage des alten Leichenhau­ses in Memmenhaus­en sind gezählt. Da eine Sanierung nicht mehr rentabel ist, wollen die Bürger ein neues Gebäude in Eigenleist­ung errich ten.
Die Tage des alten Leichenhau­ses in Memmenhaus­en sind gezählt. Da eine Sanierung nicht mehr rentabel ist, wollen die Bürger ein neues Gebäude in Eigenleist­ung errich ten.

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