Mittelschwaebische Nachrichten
Das Leichenhaus muss weg
Gremium stimmt der Planung für Projekt in Memmenhausen zu
Aichen/Memmenhausen Über drei Baugesuche mussten die Gemeinderäte bei der jüngsten Sitzung beraten und beschließen. Zum einen ging es um Abbruch und Neubau des Leichenhauses in Memmenhausen. Des Weiteren hat ein heimisches junges Paar angefragt, ob es die Möglichkeit hat, in Memmenhausen ein Eigenheim zu errichten.
Auch in Obergessertshausen planen zwei Bauwillige ein Einfamilienhaus, für das aber zuerst noch ein Bebauungsplan erstellt werden muss. Alle drei Anträge beschied das Gremium mit positiven Entscheidungen, die jeweils einstimmig mit 13:0 ausfielen.
Wie bereits berichtet, beabsichtigt die Gemeinde Aichen auf dem Grundstück Flur-Nummer 95 der Gemarkung Memmenhausen das bisherige Leichenhaus abzubrechen und an gleicher Stelle einen Neubau zu errichten. Das Gebäude erhält ein Ausmaß von 9,6 Meter Länge und wird 9,5 Meter an der breitesten Stelle. Das mit Biberschwänzen gedeckte Dach bekommt eine Neigung von 35 Grad. Die Traufhöhe beträgt 3,23, die Firsthöhe 6,55 Meter. Die Wasserversorgung sichert der Staudenwasser-Verband. Die Schmuckwässer werden über den gemeindlichen Mischwasser-Kanal abgeleitet. Die Zufahrt zum neuen Leichenhaus erfolgt, wie bereits mit dem Anlieger abgesprochen, über den Lindenweg.
Bau Voranfrage: Ein einheimisches Paar richtete eine Bau-Voranfrage an den Rat, ob es im Baugebiet „Am Oberfeld“von Memmenhausen ein Einfamilienhaus samt Doppelgarage errichten darf. Da einige Befreiungen vom Bebauungsplan benötigt werden, wollte es abgeklärt wissen, ob diesen zugestimmt werden könnte. Das Wohngebäude soll zwei Vollgeschosse erhalten, wobei das zweite nicht wie im Bebauungsplan vorgesehen im Dachgeschoss liegt. Statt der vorgeschriebenen ist ein Walmdach mit zwanzig Grad Neigung geplant. Der festgesetzte Dachüberstand soll 85 Zentimeter sein, obwohl nur 60 Zentimeter erlaubt sind. Nach intensivem Meinungsaustausch über die immer häufiger beantragten Befreiungen stimmten alle diesen zu.
Bauantrag: Auf dem Flurstück Nummer 972 der Gemarkung Obergessertshausen will ein einheimisches Paar ein Einfamilienhaus mit Garage errichten. Der Baugrund liegt am westlichen Ortsrand und heißt „Südlich des Sandweges“. Im Flächennutzungsplan ist das Areal als Wohnbaufläche ausgewiesen. Da der Eigentümer des großen GrundSatteldächer stücks dort mehrere Häuser geplant hat, beschloss der Gemeinderat im Oktober 2016 auf dessen Kosten die Aufstellung eines Bebauungsplanes, was noch erfolgen muss. Das geplante Vorhaben der Bauherren entspricht in Ausmaß und Gestaltung voraussichtlich den zukünftigen Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und bedarf deshalb keiner Befreiung. Erschließung und Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt über den Sandweg.
Die Räte nahmen den Antrag positiv zur Kenntnis. Er soll, sobald der Bebauungsplan Planreife hat, an das Landratsamt weitergeleitet werden.