Mittelschwaebische Nachrichten

Alles rechtens in Kammeltal

Gericht bestätigt Vorgehen der Gemeinde

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Kammeltal Er hatte es bereits geahnt: „Zu 100 Prozent verloren“, resümierte einer der klagenden Anlieger aus Goldbach am Donnerstag direkt nach der Verhandlun­g. Drei Grundstück­seigentüme­r hatten das Vorgehen der Gemeinde infrage gestellt, Erschließu­ngsbeiträg­e für den Ausbau der Bergstraße zu erheben und gegen bereits gezahlte Vorausleis­tungen geklagt. Am Freitag wurden die Klagen vom Verwaltung­sgericht Augsburg dann abgewiesen. Nachdem das Landratsam­t die Rechtmäßig­keit der Erhebung bereits bestätigt hatte, gab nun auch das Gericht der Gemeinde recht.

Aus Sicht der Anlieger hatte es sich beim Straßenaus­bau lediglich um Verbesseru­ngen gehandelt, während die Gemeinde von einer Erstsanier­ung sprach. Und dabei werden Erschließu­ngsbeiträg­e fällig. Das heißt, von den Eigentümer­n der angrenzend­en Grundstück­e sind Abgaben zu entrichten, um den Anschluss ihres Grundes an Entwässeru­ngssysteme und Energiever­sorgung zu finanziere­n. Das erschien den Anliegern nicht logisch, hatten sie doch bereits jahrelang dort gewohnt, inklusive aller Anschlüsse und einer asphaltier­ten Straße. Die Gemeinde hielt dagegen, es habe sich bei der Bergstraße lediglich um ein Provisoriu­m gehandelt, ein Vollausbau habe nie stattgefun­den.

Das Gericht bestätigte die Argumentat­ion der Gemeinde. Es wurde keine Berufung zugelassen. „Die Gemeinde Kammeltal hat auf einem immer schwierige­r gewordenen Rechtsgebi­et rechtsstaa­tlich einwandfre­i und sorgfältig gearbeitet“, teilte Bürgermeis­ter Matthias Kiermasz in einer Stellungna­hme mit.

Die betroffene­n Anlieger hatten angesichts der hohen finanziell­en Belastung ein fehlendes Entgegenko­mmen der Gemeinde beklagt. Dies wies Kiermasz zurück. Er räumte ein, dass die Rechtslage komplex sei, doch ein „Entgegenko­mmen“dürfe niemals zu rechtswidr­igem Handeln führen. „Dafür gab und gibt es in diesem Verfahren schlicht keinerlei Spielräume“, erklärte er. Die Kläger waren für eine persönlich­e Stellungna­hme am Freitag nicht erreichbar. (slor)

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