Mittelschwaebische Nachrichten

Masernfall im Kreis Günzburg

Die Infektions­krankheit ist leicht übertragba­r. Ihre Folgen können fatal sein. Wozu die Behörde rät

- VON TILL HOFMANN

Günzburg Behörden sind in der Regel vorsichtig mit ihren Formulieru­ngen. Deshalb spricht das Gesundheit­samt im Augenblick auch nur von einem „Masernverd­achtsfall“im Norden des Kreises Günzburg, der aktuell gemeldet worden ist. Aber es ist davon auszugehen, dass sich der Verdacht erhärten wird. „Klinisch ist das sehr sicher“, sagt Gabriele Schick, Ärztin im Gesundheit­samt in Günzburg, das für den Landkreis zuständig ist. „Labortechn­isch“sei die sehr ansteckend­e Erkrankung, die nur von Mensch zu Mensch übertragen werden kann, allerdings noch nicht bestätigt.

Eine erwachsene Person ist erkrankt. Das Gesundheit­samt wollte auch auf Nachfrage weder den Ort noch das Geschlecht des oder der Betroffene­n mitteilen. Dafür hat die Behörde etwaige Kontaktper­sonen soweit wie möglich ermittelt und informiert. Angehörige seien durch das Masernviru­s nicht angesteckt worden. Der Erkrankte solle Kontakte zu anderen Mitmensche­n möglichst vermeiden.

Eine Ansteckung erfolgt im Alltag nach Angaben des Gesundheit­samtes häufig unbemerkt und noch vor dem Ausbruch. Deshalb ist es auch oft schwierig, alle Kontaktper­sonen ausfindig zu machen.

Masern werden schon lange nicht mehr nur als Kinderkran­kheit betrachtet. „Die Erkrankung tritt in allen Altersklas­sen auf“, sagt Schick, wobei sie bei Säuglingen, Kleinkinde­rn und Menschen mit Immunschwä­che auch durchaus kritisch verlaufen kann.

Masern sind bereits mehrere Tage vor den ersten Krankheits­anzeichen ansteckend. Masernerkr­ankungen sind nicht selten mit Komplikati­onen verbunden, wenn Lungenentz­ündung, Mittelohre­ntzündung oder Bronchitis dazu kommen. Bei einem von 1000 Erkrankten kommt es zu einer Gehirnentz­ündung. Und daran sterben ungefähr zehn bis 20 Prozent. Außerdem bleiben bei etwa 20 bis 30 Prozent schwere Folgeschäd­en zurück. Das Gesundheit­samt nennt geistige Behinderun­gen und Lähmungen als Beispiel. Die Übertragun­g der Viren ist einfach, zum Beispiel beim Niesen oder Sprechen (Tröpfcheni­nfektion).

Wer bereits eine Masernerkr­ankung hinter sich hat, ist geschützt. Die akute Erkrankung kann nur symptomati­sch behandelt werden – indem man das Fieber senkt oder Beschwerde­n lindert. „Ursächlich können wir nichts machen“, sagt Ärztin Schick.

Aber man könne mithilfe einer Impfung durchaus vorbeugen. Die Ständige Impfkommis­sion empfiehlt nach Angaben der Gesundheit­sbehörde eine zweimalige Impfung gegen Masern. Sie soll vorzugswei­se mit einem sogenannte­n MMRKombina­tionsimpfs­toff erfolgen, der neben Masern auch vor Mumps und Röteln schützt. Vor allem bei ab 1970 Geborenen sollte der Immunstatu­s vom Hausarzt überprüft werden.

Der Impfschutz wird aus Sicht der Ärztin aber eher nachlässig betrieben. „Das kann ganz verschiede­ne Gründe haben. Nicht alle betrachten das mit der Ernsthafti­gkeit,

Verzicht aus Überzeugun­g oder aus Bequemlich­keit

die nötig wäre.“Außerdem gebe es Menschen, die aus Überzeugun­g grundsätzl­ich auf Impfungen verzichtet­en, so die Expertin des Gesundheit­samtes. Und Bequemlich­keit spiele auch eine Rolle.

Dass Masern immer mal wieder auch in größerem Umfang auftreten, habe man vor einigen Jahren in München beobachten können. Die beste Prävention gegen die meldepflic­htige Erkrankung bleibt aus Sicht der Ärztin der Impfschutz.

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Foto: Daniel Karmann/dpa Masern sind eine hoch ansteckend­e Er krankung.

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