Mittelschwaebische Nachrichten
Masernfall im Kreis Günzburg
Die Infektionskrankheit ist leicht übertragbar. Ihre Folgen können fatal sein. Wozu die Behörde rät
Günzburg Behörden sind in der Regel vorsichtig mit ihren Formulierungen. Deshalb spricht das Gesundheitsamt im Augenblick auch nur von einem „Masernverdachtsfall“im Norden des Kreises Günzburg, der aktuell gemeldet worden ist. Aber es ist davon auszugehen, dass sich der Verdacht erhärten wird. „Klinisch ist das sehr sicher“, sagt Gabriele Schick, Ärztin im Gesundheitsamt in Günzburg, das für den Landkreis zuständig ist. „Labortechnisch“sei die sehr ansteckende Erkrankung, die nur von Mensch zu Mensch übertragen werden kann, allerdings noch nicht bestätigt.
Eine erwachsene Person ist erkrankt. Das Gesundheitsamt wollte auch auf Nachfrage weder den Ort noch das Geschlecht des oder der Betroffenen mitteilen. Dafür hat die Behörde etwaige Kontaktpersonen soweit wie möglich ermittelt und informiert. Angehörige seien durch das Masernvirus nicht angesteckt worden. Der Erkrankte solle Kontakte zu anderen Mitmenschen möglichst vermeiden.
Eine Ansteckung erfolgt im Alltag nach Angaben des Gesundheitsamtes häufig unbemerkt und noch vor dem Ausbruch. Deshalb ist es auch oft schwierig, alle Kontaktpersonen ausfindig zu machen.
Masern werden schon lange nicht mehr nur als Kinderkrankheit betrachtet. „Die Erkrankung tritt in allen Altersklassen auf“, sagt Schick, wobei sie bei Säuglingen, Kleinkindern und Menschen mit Immunschwäche auch durchaus kritisch verlaufen kann.
Masern sind bereits mehrere Tage vor den ersten Krankheitsanzeichen ansteckend. Masernerkrankungen sind nicht selten mit Komplikationen verbunden, wenn Lungenentzündung, Mittelohrentzündung oder Bronchitis dazu kommen. Bei einem von 1000 Erkrankten kommt es zu einer Gehirnentzündung. Und daran sterben ungefähr zehn bis 20 Prozent. Außerdem bleiben bei etwa 20 bis 30 Prozent schwere Folgeschäden zurück. Das Gesundheitsamt nennt geistige Behinderungen und Lähmungen als Beispiel. Die Übertragung der Viren ist einfach, zum Beispiel beim Niesen oder Sprechen (Tröpfcheninfektion).
Wer bereits eine Masernerkrankung hinter sich hat, ist geschützt. Die akute Erkrankung kann nur symptomatisch behandelt werden – indem man das Fieber senkt oder Beschwerden lindert. „Ursächlich können wir nichts machen“, sagt Ärztin Schick.
Aber man könne mithilfe einer Impfung durchaus vorbeugen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt nach Angaben der Gesundheitsbehörde eine zweimalige Impfung gegen Masern. Sie soll vorzugsweise mit einem sogenannten MMRKombinationsimpfstoff erfolgen, der neben Masern auch vor Mumps und Röteln schützt. Vor allem bei ab 1970 Geborenen sollte der Immunstatus vom Hausarzt überprüft werden.
Der Impfschutz wird aus Sicht der Ärztin aber eher nachlässig betrieben. „Das kann ganz verschiedene Gründe haben. Nicht alle betrachten das mit der Ernsthaftigkeit,
Verzicht aus Überzeugung oder aus Bequemlichkeit
die nötig wäre.“Außerdem gebe es Menschen, die aus Überzeugung grundsätzlich auf Impfungen verzichteten, so die Expertin des Gesundheitsamtes. Und Bequemlichkeit spiele auch eine Rolle.
Dass Masern immer mal wieder auch in größerem Umfang auftreten, habe man vor einigen Jahren in München beobachten können. Die beste Prävention gegen die meldepflichtige Erkrankung bleibt aus Sicht der Ärztin der Impfschutz.