Mittelschwaebische Nachrichten
Arbeitsunfall: Gerüstbauer muss zahlen
Ein 22-jähriger Installateur war drei Meter in die Tiefe gestürzt und leidet noch immer unter den Folgen
Günzburg Die Verletzungen, die ein 22-Jähriger bei einem Arbeitsunfall im April vergangenen Jahres davontrug, waren gravierend. Der Installateur war fast drei Meter in die Tiefe gestürzt, weil ein Treppenabgang in einem Gebäude nicht richtig gesichert war. Ein 48-jähriger Gerüstbauer aus dem nördlichen Landkreis musste sich deswegen gestern vor dem Amtsgericht verantworten, nachdem er gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war der Angeklagte zuständig für das Aufstellen eines Gerüsts in einem Rohbau im Burger Ortsteil Oberknöringen. Die Treppen in diesem Gebäude waren noch nicht fertig, die entsprechenden Öffnungen mit Schalungsplatten abgedeckt. Am Nachmittag erledigte ein Installateur Rohrverlegungsarbeiten. Dann kam es zu dem verhängnisvollen Zwischenfall. Als der 22-Jährige sich drehte, krachte die Abstützung des Schalungsgerüstes zusammen. Der junge Mann stürzte vom zweiten Geschoss des Bauwerks auf die darunter liegende Treppe. Dabei zog er sich laut Staatsanwaltschaft Prellungen, einen Schlüsselbeinund Schädelbasisbruch und dabei eine Schädigung des Innenohrs zu. An den Folgen dieses schweren Arbeitsunfalls leidet der 22-Jährige bis heute. Sein Kurzzeitgedächtnis sei beeinträchtigt und er habe Schwindelattacken, wie sein Rechtsanwalt Nikolaus Fackler (Augsburg) am Rande der Verhandlung unserer Zeitung sagte. Werner Hamm (Memmingen), der Verteidiger des Angeklagten, regte bei Richter Daniel Theurer ein Rechtsgespräch über das Verfahren an.
Nach einer viertelstündigen Pause verkündete Theurer das Ergebnis: Eine Verständigung über die Rechtsfolgen war nicht zustande gekommen. Doch Anwalt Hamm erklärte die Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl. Damit muss der Angeklagte nun eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu 60 Euro – also 4200 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung zahlen.
Unabhängig davon kommen wohl weitere finanzielle Folgen auf den Gerüstbauer zu wie Schmerzensgeld, Reha-Maßnahmen und Verdienstausfall, da derzeit noch vollkommen offen ist, ob und wann das Unfallopfer wieder in seinem Beruf arbeiten kann. (wk)