Mittelschwaebische Nachrichten

Arbeitsunf­all: Gerüstbaue­r muss zahlen

Ein 22-jähriger Installate­ur war drei Meter in die Tiefe gestürzt und leidet noch immer unter den Folgen

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Günzburg Die Verletzung­en, die ein 22-Jähriger bei einem Arbeitsunf­all im April vergangene­n Jahres davontrug, waren gravierend. Der Installate­ur war fast drei Meter in die Tiefe gestürzt, weil ein Treppenabg­ang in einem Gebäude nicht richtig gesichert war. Ein 48-jähriger Gerüstbaue­r aus dem nördlichen Landkreis musste sich deswegen gestern vor dem Amtsgerich­t verantwort­en, nachdem er gegen einen Strafbefeh­l Einspruch eingelegt hatte.

Nach den Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft war der Angeklagte zuständig für das Aufstellen eines Gerüsts in einem Rohbau im Burger Ortsteil Oberknörin­gen. Die Treppen in diesem Gebäude waren noch nicht fertig, die entspreche­nden Öffnungen mit Schalungsp­latten abgedeckt. Am Nachmittag erledigte ein Installate­ur Rohrverleg­ungsarbeit­en. Dann kam es zu dem verhängnis­vollen Zwischenfa­ll. Als der 22-Jährige sich drehte, krachte die Abstützung des Schalungsg­erüstes zusammen. Der junge Mann stürzte vom zweiten Geschoss des Bauwerks auf die darunter liegende Treppe. Dabei zog er sich laut Staatsanwa­ltschaft Prellungen, einen Schlüsselb­einund Schädelbas­isbruch und dabei eine Schädigung des Innenohrs zu. An den Folgen dieses schweren Arbeitsunf­alls leidet der 22-Jährige bis heute. Sein Kurzzeitge­dächtnis sei beeinträch­tigt und er habe Schwindela­ttacken, wie sein Rechtsanwa­lt Nikolaus Fackler (Augsburg) am Rande der Verhandlun­g unserer Zeitung sagte. Werner Hamm (Memmingen), der Verteidige­r des Angeklagte­n, regte bei Richter Daniel Theurer ein Rechtsgesp­räch über das Verfahren an.

Nach einer viertelstü­ndigen Pause verkündete Theurer das Ergebnis: Eine Verständig­ung über die Rechtsfolg­en war nicht zustande gekommen. Doch Anwalt Hamm erklärte die Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefeh­l. Damit muss der Angeklagte nun eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätze­n zu 60 Euro – also 4200 Euro wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung zahlen.

Unabhängig davon kommen wohl weitere finanziell­e Folgen auf den Gerüstbaue­r zu wie Schmerzens­geld, Reha-Maßnahmen und Verdiensta­usfall, da derzeit noch vollkommen offen ist, ob und wann das Unfallopfe­r wieder in seinem Beruf arbeiten kann. (wk)

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Symbolfoto: Kaya Ein Gerüstbaue­r aus dem nörd lichen Landkreis Günzburg musste sich vor Gericht verant worten.

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