Mittelschwaebische Nachrichten

Mit Hilfe zum Eigenheim

Wie Wohn Riester funktionie­rt. Zulagen vom Staat

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Zulagen vom Staat und Steuervort­eile – Wohn-Riester-Verträge können den Weg zur eigenen Immobilie ein wenig einfacher machen. Die Eigenheimr­ente gibt es seit November 2008. Seitdem hat sich nach Angaben des Bundesarbe­itsministe­riums der Bestand der Verträge auf über 1,6 Millionen erhöht. Aber wie funktionie­rt Wohn-Riester? Als Finanzieru­ngsformen kommen Annuitäten­darlehen, Bausparkom­bifinanzie­rungen oder Bausparver­träge in Frage. „Auch Entnahmen aus anderen Riester-Verträgen sind möglich“, erläutert Ralf Scherfling von der Verbrauche­rzentrale. Das Geld kann zum Beispiel zur Umschuldun­g bestehende­r Immobilien­darlehen genutzt werden. Das angesparte Guthaben lässt sich auch zur Entschuldu­ng von Haus oder Wohnung einsetzen. Möglich ist außerdem, die Förderung für einen alters- oder behinderte­ngerechten Umbau in Anspruch zu nehmen. Wohn-Riester-Sparer erhalten eine jährliche Zulage vom Staat in Höhe von bis zu 154 Euro. Hinzu kommen 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind und 300 Euro für jedes später geborene Kind. Das Geld fließt als zusätzlich­e Tilgung in den Vertrag und reduziert die Darlehensh­öhe. „Dazu kommen mögliche Steuervort­eile – maximal 2100 Euro pro Jahr zählen als Sonderausg­aben“, erklärt Jörg Sahr von der Stiftung Warentest. Im Einkommens­steuergese­tz ist geregelt, wer Wohn-Riester nutzen darf. Das sind beispielsw­eise rentenvers­icherungsp­flichtige Arbeitnehm­er und Auszubilde­nde, aber auch Beamte. „Berechtigt­e können sich die Förderung sowohl in der Anspar- als auch in der Tilgungsph­ase sichern“, sagt Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkas­sen. Wer eine Immobilie über Wohn-Riester finanziert, muss dort selbst einziehen. Dabei kann es sich um eine Wohnung im eigenen Haus, eine Eigentumsw­ohnung oder eine eingetrage­ne Genossensc­haftswohnu­ng handeln. dpa/tmn

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Foto: Andrea Warnecke Mit Wohn Riester sind Immobilien­käufer schneller schuldenfr­ei. Die Förderung muss allerdings später versteuert werden.

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