Mittelschwaebische Nachrichten

Stichtag: 30. Juli 2018

Spätestens dann soll die Zukunft der Einrichtun­g feststehen. Der Kreistag ist sich einig, was er will – über den Weg dorthin gibt es aber unterschie­dliche Auffassung­en

- VON WALTER KAISER

Landkreis/Leipheim Bis endlich Klarheit herrscht, wird noch einige Zeit vergehen. Spätestens zum 30. Juli 2018 soll entschiede­n sein, wie die Zukunft des Gartenhall­enbades Leipheim aussieht. Im Kreistag bestand Einigkeit darin, dass es auch künftig im nördlichen Landkreis ein Hallenbad geben muss. Über den Weg zu diesem Ziel gab es allerdings unterschie­dliche Ansichten.

Der Leipheimer Bürgermeis­ter und CSU-Kreisrat Christian Konrad erklärte, kein Mensch verstehe, warum nach jahrelange­r Debatte noch immer keine Entscheidu­ng über die Zukunft des Bades gefallen sei. Die Sach- und Rechtslage sei in der Tat schwer zu vermitteln, erwiderte Landrat Hubert Hafner. Tatsache sei: Ihm wäre es am liebsten, der Landkreis könnte das Bad auch weiterhin als freiwillig­e Leistung betreiben. Aus rechtliche­n Gründen sei das aber nicht möglich. Ein Bürgermeis­ter aus dem Landkreis habe bereits mit Klage gedroht. Deshalb plädiere er für den geplanten Zweckverba­nd Hallenbad Nord.

Der ist momentan aber noch immer in der Schwebe. Wie mehrfach berichtet, haben die Stadt Burgau und die fünf Gemeinden der Verwaltung­sgemeinsch­aft Haldenwang ihren Beitritt zum Zweckverba­nd verweigert. Um zu retten, was womöglich noch zu retten ist, hat die Stadt Leipheim ihren Finanzieru­ngsanteil am Zweckverba­nd angehoben – auf 175000 Euro. Und das, obwohl der städtische Haushalt mehr als eng sei, wie Christian Konrad betonte.

Wegen der Weigerung Burgaus und der Holzwinkel-Gemeinden musste die vorgesehen­e Satzung des Zweckverba­nds geändert werden. In jeder teilnahmew­illigen Gemeinde muss nun wieder gesondert abgestimmt werden. Das Verfahren wird also weiter hinziehen. Zumal in der Folge in einem ergebnisof­fenen Prüfungsve­rfahren noch geklärt werden muss, ob das Bad in Leipheim erhalten bleibt oder an einem anderen Standort – etwa in Günzburg – neu gebaut wird.

In einem Antrag vom September vorigen Jahres hatte die SPD-Fraktion gefordert, die Gründung des Zweckverba­nds nicht weiter zu verfolgen. Ziel des Antrags sei es gewesen, so der SPD-Fraktionsv­orsit- zende Gerd Olbrich, „Bewegung in die Sache zu bringen“. Das sei insoweit gelungen, als sich Leipheim bewegt habe, nach seinen Erkenntnis­sen habe auch in Burgau „ein gewisses Nachdenken eingesetzt“. Deshalb solle vor definitive­n (Satzungs-) Beschlüsse­n des Kreistags die Tür zumindest für Burgau weiter offengehal­ten werden.

SPD-Kreisrat Werner Gloning ging noch einen Schritt weiter und bezeichnet­e den geplanten Zwecksich verband als „Totgeburt“, die keine Zukunft haben werde. Bei sieben Gegenstimm­en der SPD bekräftigt­e die Kreistagsm­ehrheit allerdings den Willen des Landkreise­s, dem geplanten Zweckverba­nd beizutrete­n. Zugleich wurde der 30. Juli 2018 als letztmögli­cher Zeitpunkt für die definitive Entscheidu­ng über die Zukunft des Bades festgelegt. CSU-Kreisrat Matthias Kiermasz: „Das sind wir den Bürgern und den Beschäftig­ten des Bades schuldig“.

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Jetzt gibt es einen Stichtag, an dem spätestens über die Zukunft des Leipheimer Gartenhall­enbads entschiede­n sein soll: 30. Juli 2018.

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