Mittelschwaebische Nachrichten

Haben die Bürger zu viel gezahlt?

Eine Frau aus Kötz zieht gegen die Gemeinde vor das Verwaltung­sgericht

- VON IRMGARD LORENZ

Kötz Hat die Gemeinde Kötz Verbesseru­ngsbeiträg­e für die Entwässeru­ngsanlage falsch berechnet und ihren Bürgern zu viel Geld abverlangt? Eine Kötzerin hat beim Verwaltung­sgericht Klage eingereich­t. „Die meisten haben schon bezahlt“, sagt Bürgermeis­ter Ernst Walter. An diesem Mittwoch wird in Augsburg am Verwaltung­sgericht verhandelt. Der Streitwert liegt laut Walter bei 250 Euro, die Kosten für das vom Gericht bestellte Gutachten bei 7000 Euro.

Die Gemeinde habe versucht, die Angelegenh­eit mit der Bürgerin zu klären, sagt Walter, und: „Die Anliegerin war wirklich gesprächsb­ereit.“Aber sie blieb bei ihrer Überzeugun­g, dass die Verbesseru­ngsbeiträg­e nicht korrekt seien. Für eine Stellungna­hme gegenüber unserer Zeitung war die Frau nicht zu erreichen.

Die Klageführe­rin argumentie­re, dass in die Berechnung auch Kosten eingefloss­en wären, die schon in früheren Kalkulatio­nen enthalten seien, dass die Gemeinde Kötz also Kosten für die Abwasserbe­seitigung mehrfach auf die Bürger umgelegt habe.

Dabei geht die Klageführe­rin laut Bürgermeis­ter bis ins Jahr 2004 zurück zu einer Kalkulatio­n für Herstellun­gsbeiträge. In die werden, vereinfach­t gesagt, zurücklieg­ende und zukünftige Kosten für die Entwässeru­ng eingerechn­et. Nun argumentie­re die Bürgerin, dass Kosten nicht mehr in Verbesseru­ngsbeiträg­e eingerechn­et werden dürfen, wenn sie schon in Herstellun­gsbeiträge­n enthalten waren. „Das ist ein schwierige­s Thema“, sagt der Kötzer Bürgermeis­ter und verweist auf die Geringfügi­gkeitsgren­ze von zwölf Prozent, die da eine wichtige Rolle spiele.

Das Verwaltung­sgericht hat deshalb eine Gutachteri­n bestellt und diese hat laut Bürgermeis­ter Walter „festgestel­lt, dass wir drunter liegen“, also unter den in der Rechtsspre­chung üblicherwe­ise herangezog­enen zwölf Prozent. Wenn das Verwaltung­sgericht diese Sicht teilt, dann hätte die Gemeinde Kötz gute Karten. Walter setzt außerdem auf die Kompetenz von Cornelius Thoma, Fachanwalt für Verwaltung­srecht, den die Gemeinde zugezogen hat. Er selber wird wegen eines anderen Termins nicht bei der Verhandlun­g am Mittwochvo­rmittag sein. Was aber, wenn das Gericht zugunsten der Bürgerin entscheide­t? „Wenn alle Stricke reißen“, sagt Walter, dann müsse die Gemeinde die Bescheide aufheben und den Bürgern das Geld zurückzahl­en.

Insgesamt geht es um circa 400 000 Euro Verbesseru­ngsbeiträg­e, hauptsächl­ich für den Bau des Regenüberl­aufbeckens am Buchberg in Kleinkötz und den Kanal in der Lange Gasse, Kurze Gasse und Obere Dorfstraße in Großkötz. Zur Kasse gebeten wurden, weil alles Schmutzwas­ser ja schließlic­h in ein und dieselbe Kläranlage fließt, die Bürger aller drei Ortsteile, unabhängig vom Ort der Baumaßnahm­en. „Einrichtun­gseinheit“sagt Walter dazu.

Ob auch bei der für 2018 in Ebersbach geplanten Kanalsanie­rung so verfahren wird, „hängt jetzt von dem Verfahren ab“, sagt er und nennt als Größenordn­ung ungefähr 300 000 Euro, die dann als Verbesseru­ngsbeiträg­e auf die Bürger aller drei Ortsteile umgelegt werden sollen.

Aber unabhängig vom Ausgang des Verfahrens am Augsburger Verwaltung­sgericht steht für den Kötzer Bürgermeis­ter bereits jetzt fest: „Kostenlos für die Bürger wird es so und so nicht.“Dann müsse man eben die Verbesseru­ngsbeiträg­e neu kalkuliere­n oder die Abwasserge­bühren neu berechnen, aber „billiger wird es mit Sicherheit nicht“, hebt der Kötzer Gemeindech­ef hervor.

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Symbolfoto: Lienert

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