Mittelschwaebische Nachrichten
Haben die Bürger zu viel gezahlt?
Eine Frau aus Kötz zieht gegen die Gemeinde vor das Verwaltungsgericht
Kötz Hat die Gemeinde Kötz Verbesserungsbeiträge für die Entwässerungsanlage falsch berechnet und ihren Bürgern zu viel Geld abverlangt? Eine Kötzerin hat beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht. „Die meisten haben schon bezahlt“, sagt Bürgermeister Ernst Walter. An diesem Mittwoch wird in Augsburg am Verwaltungsgericht verhandelt. Der Streitwert liegt laut Walter bei 250 Euro, die Kosten für das vom Gericht bestellte Gutachten bei 7000 Euro.
Die Gemeinde habe versucht, die Angelegenheit mit der Bürgerin zu klären, sagt Walter, und: „Die Anliegerin war wirklich gesprächsbereit.“Aber sie blieb bei ihrer Überzeugung, dass die Verbesserungsbeiträge nicht korrekt seien. Für eine Stellungnahme gegenüber unserer Zeitung war die Frau nicht zu erreichen.
Die Klageführerin argumentiere, dass in die Berechnung auch Kosten eingeflossen wären, die schon in früheren Kalkulationen enthalten seien, dass die Gemeinde Kötz also Kosten für die Abwasserbeseitigung mehrfach auf die Bürger umgelegt habe.
Dabei geht die Klageführerin laut Bürgermeister bis ins Jahr 2004 zurück zu einer Kalkulation für Herstellungsbeiträge. In die werden, vereinfacht gesagt, zurückliegende und zukünftige Kosten für die Entwässerung eingerechnet. Nun argumentiere die Bürgerin, dass Kosten nicht mehr in Verbesserungsbeiträge eingerechnet werden dürfen, wenn sie schon in Herstellungsbeiträgen enthalten waren. „Das ist ein schwieriges Thema“, sagt der Kötzer Bürgermeister und verweist auf die Geringfügigkeitsgrenze von zwölf Prozent, die da eine wichtige Rolle spiele.
Das Verwaltungsgericht hat deshalb eine Gutachterin bestellt und diese hat laut Bürgermeister Walter „festgestellt, dass wir drunter liegen“, also unter den in der Rechtssprechung üblicherweise herangezogenen zwölf Prozent. Wenn das Verwaltungsgericht diese Sicht teilt, dann hätte die Gemeinde Kötz gute Karten. Walter setzt außerdem auf die Kompetenz von Cornelius Thoma, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, den die Gemeinde zugezogen hat. Er selber wird wegen eines anderen Termins nicht bei der Verhandlung am Mittwochvormittag sein. Was aber, wenn das Gericht zugunsten der Bürgerin entscheidet? „Wenn alle Stricke reißen“, sagt Walter, dann müsse die Gemeinde die Bescheide aufheben und den Bürgern das Geld zurückzahlen.
Insgesamt geht es um circa 400 000 Euro Verbesserungsbeiträge, hauptsächlich für den Bau des Regenüberlaufbeckens am Buchberg in Kleinkötz und den Kanal in der Lange Gasse, Kurze Gasse und Obere Dorfstraße in Großkötz. Zur Kasse gebeten wurden, weil alles Schmutzwasser ja schließlich in ein und dieselbe Kläranlage fließt, die Bürger aller drei Ortsteile, unabhängig vom Ort der Baumaßnahmen. „Einrichtungseinheit“sagt Walter dazu.
Ob auch bei der für 2018 in Ebersbach geplanten Kanalsanierung so verfahren wird, „hängt jetzt von dem Verfahren ab“, sagt er und nennt als Größenordnung ungefähr 300 000 Euro, die dann als Verbesserungsbeiträge auf die Bürger aller drei Ortsteile umgelegt werden sollen.
Aber unabhängig vom Ausgang des Verfahrens am Augsburger Verwaltungsgericht steht für den Kötzer Bürgermeister bereits jetzt fest: „Kostenlos für die Bürger wird es so und so nicht.“Dann müsse man eben die Verbesserungsbeiträge neu kalkulieren oder die Abwassergebühren neu berechnen, aber „billiger wird es mit Sicherheit nicht“, hebt der Kötzer Gemeindechef hervor.