Mittelschwaebische Nachrichten

Es wird einfacher, Müll zu entsorgen

Das neue Abfallgese­tz stärkt die Kommunen. Für die Bürger wird’s übersichtl­icher

- VON MARTIN FERBER

Berlin Gelb für Verpackung­en und Blau fürs Altpapier, Weiß fürs Weißglas und Grün fürs Buntglas, Braun für den Biomüll und Grau für den Rest – bei den Mülltonnen geht es in deutschen Vorgärten und Hinterhöfe­n schon jetzt ziemlich bunt zu. Und wäre es nach Umweltmini­sterin Barbara Hendricks (SPD) gegangen, wäre bald schon eine weitere Tonne verbindlic­h in ganz Deutschlan­d hinzugekom­men – die Wertstofft­onne in Orange, in der recyclingf­ähiger Restmüll aus Kunststoff oder Metall für die Wiederverw­ertung gesammelt worden wäre.

Doch diese Pläne sind endgültig vom Tisch. Wenn der Bundestag am heutigen Donnerstag nach langem und zähem Ringen das neue Verpackung­sgesetz verabschie­det, ändert sich für die Verbrauche­r auf den ersten Blick wenig. Es kommt keine neue Tonne hinzu, der Müll wird weiter nach den bisherigen Kriterien getrennt, das Nebeneinan­der von kommunaler und privatwirt­schaftlich­er Müllentsor­gung bleibt bestehen. Gleichzeit­ig stärkt die Große Koalition die Rolle der Kommunen und erhöht die verbindlic­hen Recyclingq­uoten bis zum Jahr 2021, damit noch mehr wertvolle Rohstoffe als bisher aus dem Müll gewonnen werden können.

In zwei Schritten werden bis zum Jahr 2021 die gesetzlich vorgeschri­ebenen Recyclingq­uoten deutlich erhöht: für Glas von derzeit 75 Prozent auf dann 90 Prozent, ebenso für Papier (derzeit 70 Prozent) und für Aluminium (derzeit 60 Prozent). Die stoffliche Verwertung der Kunststoff­e soll von 22,5 auf 63 Prozent steigen, bei Getränkeka­rtons wird eine Wiederverw­ertung von 80 Prozent vorgeschri­eben.

„Wir haben damit den Gesetzentw­urf der Umweltmini­sterin vom Kopf auf die Beine gestellt“, sagt die Umweltexpe­rtin der Unionsfrak­tion, Anja Weisgerber (CSU), die das neue Abfallgese­tz maßgeblich ausgehande­lt hat, gegenüber unserer Zeitung. Vor allem die Kommunen, die nicht nur für die Entsorgung des Restmülls zuständig sind, sondern oft auch in Eigenregie Wertstoffh­öfe betreiben und vom lukrativen Geschäft um die wiederverw­ertbaren Rohstoffe profitiere­n, waren Sturm gelaufen gegen die Pläne Hendricks’, eine weitere Wertstofft­onne verpflicht­end einzuführe­n.

Nun sieht das Gesetz vor, dass die Verpackung­en mit dem „Grünen Punkt“– für deren Entsorgung die Hersteller Lizenzgebü­hren bezahlen – mit stoffgleic­hem Restmüll gemeinsam durch das in Deutschlan­d am weitesten verbreitet­e Mülltrennu­ngssystem (das Duale System) entsorgt werden können. Auf freiwillig­er Basis, wenn die Kommune dies wünscht und das jeweilige Duale System damit einverstan­den ist.

Und auch an anderer Stelle wurde die Rolle der Kommunen gestärkt: Sie können den Entsorgern die Größe der Sammelbehä­lter und die Abfallinte­rvalle vorschreib­en. Und bleibt der Müll liegen, kann die Kommune eine Abholung organisier­en und die Kosten dem jeweiligen Dualen System in Rechnung stellen. „Kommunen sind die Ansprechpa­rtner der Bürger bei der Abfallents­orgung. Daher wollen wir ihnen mehr Rechte gegenüber dem Dualen System geben und ihre Gestaltung­smöglichke­iten erhöhen“, so Weisgerber.

Weitere Neuerung: Die Lizenzgebü­hren, die Hersteller im Rahmen des „Grünen Punkts“an die Dualen Systeme zahlen müssen, werden umweltgere­chter. Das soll ein zusätzlich­er Anreiz sein, möglichst recyclingf­ähige Materialie­n für die Verpackung zu verwenden.

Warum die Einführung einer orangen Tonne besser gewesen wäre, steht im Kommentar.

Es wird keine neue, orange Tonne geben

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