Mittelschwaebische Nachrichten

Anklage wegen Missbrauch­s

Vorwürfe gegen Zen-Priester aus dem Raum Augsburg

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Augsburg Die Staatsanwa­ltschaft Augsburg hat Anklage gegen den spirituell­en Leiter einer buddhistis­chen Gemeinscha­ft wegen Kindesmiss­brauchs erhoben. Dem 61-Jährigen aus dem westlichen Landkreis Augsburg wird unter anderem schwerer sexueller Missbrauch in fünf Fällen, sexueller Missbrauch in 22 Fällen sowie Besitz von Kinderporn­ografie zur Last gelegt, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Der Angeklagte räumte die Taten demnach zum Teil ein. Der Mann soll von 2005 bis Ende 2015 vier bis 13 Jahre alte Jungen sexuell missbrauch­t sowie Aufnahmen von ihren Geschlecht­steilen gemacht haben. Ihm wird zudem vorgeworfe­n,

Beschuldig­ter arbeitete früher als Polizist

knapp 2000 Bild- und Videodatei­en mit kinderporn­ografische­n Darstellun­gen und mehr als 800 jugendporn­ografische Dateien besessen zu haben. Der Mann sitzt seit Ende Juli 2016 in der JVA Gablingen in Untersuchu­ngshaft. Der Beschuldig­te ist kein Unbekannte­r: In Augsburg war er als Teilnehmer am „Runden Tisch der Religionen“bekannt. Der Mann war auch Teilnehmer an offizielle­n Reisen der Augsburger Stadtspitz­e nach Asien. Einst arbeitete der Beschuldig­te als Polizist. Später ließ er sich von einem japanische­n Meister zum Zen-Priester ausbilden und leitete einen buddhistis­chen Tempel im Großraum Augsburg. Nach Auskunft der Augsburger Staatsanwa­ltschaft sieht das Strafgeset­zbuch für sexuellen Missbrauch von Kindern eine Freiheitss­trafe von sechs Monaten bis zehn Jahren vor, für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern eine Freiheitss­trafe von zwei bis 15 Jahren. Bei Besitz kinderporn­ografische­r Schriften droht eine Freiheitss­trafe von einem Monat bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Für den Besitz jugendporn­ografische­r Schriften sieht das Strafgeset­zbuch demnach eine Freiheitss­trafe von einem Monat bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wann der Fall vor Gericht verhandelt wird, steht laut Staatsanwa­ltschaft noch nicht fest. (afp/AZ)

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