Mittelschwaebische Nachrichten
Anklage wegen Missbrauchs
Vorwürfe gegen Zen-Priester aus dem Raum Augsburg
Augsburg Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen den spirituellen Leiter einer buddhistischen Gemeinschaft wegen Kindesmissbrauchs erhoben. Dem 61-Jährigen aus dem westlichen Landkreis Augsburg wird unter anderem schwerer sexueller Missbrauch in fünf Fällen, sexueller Missbrauch in 22 Fällen sowie Besitz von Kinderpornografie zur Last gelegt, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Der Angeklagte räumte die Taten demnach zum Teil ein. Der Mann soll von 2005 bis Ende 2015 vier bis 13 Jahre alte Jungen sexuell missbraucht sowie Aufnahmen von ihren Geschlechtsteilen gemacht haben. Ihm wird zudem vorgeworfen,
Beschuldigter arbeitete früher als Polizist
knapp 2000 Bild- und Videodateien mit kinderpornografischen Darstellungen und mehr als 800 jugendpornografische Dateien besessen zu haben. Der Mann sitzt seit Ende Juli 2016 in der JVA Gablingen in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte ist kein Unbekannter: In Augsburg war er als Teilnehmer am „Runden Tisch der Religionen“bekannt. Der Mann war auch Teilnehmer an offiziellen Reisen der Augsburger Stadtspitze nach Asien. Einst arbeitete der Beschuldigte als Polizist. Später ließ er sich von einem japanischen Meister zum Zen-Priester ausbilden und leitete einen buddhistischen Tempel im Großraum Augsburg. Nach Auskunft der Augsburger Staatsanwaltschaft sieht das Strafgesetzbuch für sexuellen Missbrauch von Kindern eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren vor, für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern eine Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren. Bei Besitz kinderpornografischer Schriften droht eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Für den Besitz jugendpornografischer Schriften sieht das Strafgesetzbuch demnach eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wann der Fall vor Gericht verhandelt wird, steht laut Staatsanwaltschaft noch nicht fest. (afp/AZ)