Mittelschwaebische Nachrichten
Kommt bald Leben in den Leerstand?
In die ehemalige Schlecker-Filiale in Babenhausen soll wahrscheinlich ein Imbiss mit Lieferservice einziehen. Die Markträte hatten nur zu den Stellplätzen offene Fragen
Babenhausen Einen Leerstand weniger wird es wohl in Zukunft in Babenhausen geben. Denn in das Gebäude der ehemaligen Schlecker-Filiale soll nun ein Imbiss mit Lieferservice einziehen.
Der Betreiber eines Pizzaservices in der Stadtgasse wollte in einer formlosen Bauanfrage vom Marktrat wissen, ob die Einrichtung einer „Gaststätte mit Lieferservice“im Erdgeschoss des ehemaligen Schlecker-Gebäudes am Rottensteinerweg möglich wäre. Nach einer kontroversen Debatte in der jüngsten Marktratssitzung, gaben die Räte prinzipiell grünes Licht. Dabei machte Bürgermeister Otto Göppel aber darauf aufmerksam, dass aufgrund einer formlosen Bauvoranfrage kein rechtskräftiger Bescheid ergehen kann, sondern lediglich eine „Einschätzung zur baurechtlichen Zulässigkeit“.
In seinem Schreiben machte der Bauwerber deutlich, dass er aufgrund des Platzmangels am jetzigen Standort auf der Suche nach einem Gaststättenraum für seinen Pizzaservice sei. Derzeit sind fünf Mitar- beiter in seinem Pizzaservice beschäftigt.
Alle Markträte waren sich darüber einig, dass es nur zu befürworten wäre, wenn der Leerstand am Rottensteinerweg wieder mit Leben gefüllt werden würde. Allerdings waren sie sich uneins, was die Stellplatz-Frage anbelangte. Laut Satzung der Marktgemeinde sind für „Gaststätten ein Stellplatz je 1,5 Beschäftigtem und ein Stellplatz je 10 Quadratmeter Nettogastraumfläche“nachzuweisen.
Da jedoch davon ausgegangen werden kann, so Bürgermeister Göppel, dass nicht alle Beschäftigten zur gleichen Zeit anwesend sind, könnte auf eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen verzichtet werden. Dies befürwortete auch Marktgemeinderat Martin Gleich und ergänzte, dass ebenso im Hinterhof Stellplätze zur Verfügung stehen würden.
Letztendlich verständigten sich die Markträte einstimmig darauf, der Bauvoranfrage in der vorliegenden Form zuzustimmen. Bei der Bauantragstellung müssten aber ausreichende Parkplätze nachgewiesen werden.