Mittelschwaebische Nachrichten
Burtenbach tritt neuem Zweckverband bei
Trotz höherer Kosten macht sich die Gemeinde für das Leipheimer Hallenbad stark
Burtenbach Der Gemeinderat Burtenbach zeigt sich in der umstrittenen Zukunftslösung für das Gartenhallenbad in Leipheim weiterhin solidarisch. Bürgermeister Roland Kempfle warb weiter für den Beitritt. Das Thema stand nicht das erste Mal auf der Tagesordnung. Auch in der zunächst angedachten Lösung (wir berichteten) hatten die Burtenbacher nach langer Diskussion für den Beitritt zum Zweckverband gestimmt.
Die Gründung des ursprünglich geplanten Zweckverbandes Hallenbad Nord, der den Betrieb des Gartenhallenbades Leipheim übernehmen und eine Zukunftslösung für ein Bad im nördlichen Landkreisgebiet erarbeiten und umsetzen sollte, konnte aufgrund der Ablehnung durch die Stadt Burgau und der Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang jedoch nicht realisiert werden.
Zur Rettung der Situation übernimmt nun die Stadt Leipheim die finanziell auf die Stadt Burgau und die Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang entfallenden Mitfinanzierungsanteile. Durch das geänderte Finanzierungsmodell entfällt nun auf die Marktgemeinde Burtenbach ein jährlicher Umlagebetrag von etwa 9400 Euro (ursprünglich circa 6800 Euro).
Gewerbegebiet Die Marktgemeinde Burtenbach plant im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, westlich der alten Staatsstraße ein neues Gewerbegebiet „Am Leitenhölzle“auszuweisen. Anlass ist ein konkretes Bauvorhaben eines ortsansässigen Gewerbebetriebes (wir berichteten). Da mit der Rechtskraft der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes so schnell nicht zu rechnen ist, aber ein konkretes Ansiedlungsprojekt eines Metallverarbeitungsbetriebes ansteht, soll dieses Änderungsverfahren parallel zur Gesamtfortschreibung betrieben werden. Gleichzeitig werde wegen des anstehenden Bauvorhabens die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig, so Bürgermeister Roland Kempfle. Planer Günther Tiehlemann stellte jetzt die Rahmenbedingen für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes vor. Überbaut werden soll eine Fläche von circa 1,86 Hektar. Ganz einig war man sich nicht darüber, ob ein Industrie- oder Gewerbebetrieb ausgewiesen werden soll. Da der Bauwerber aber eine Betriebsleiterwohnung plant, müsse man von einem Gewerbegebiet ausgehen, so der Planer. Bei Industriegebieten scheide eine Betriebsleiterwohnung aus. Die ersten Entwürfe sollen jetzt öffentlich ausgelegt werden. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Hochwasserschutz Mitte des Jahres 2016 kam es in Oberwaldbach zu einem massiven Starkregenereignis. Beide durch Oberwaldbach führenden Gräben, der Kuhgraben und der Steinrinnengraben, führten Hochwasser. Zudem kam über Wege und Felder massiv Oberflächenwasser in Richtung Wohnbebauung. Wasserschäden an zwei Wohnhäusern waren nicht zu verhindern. Bei einem Ortstermin wurden Sofortmaßnahmen besprochen, wie beispielsweise Wege-, Graben- und Geländemodellierungen, die mittlerweise auch umgesetzt worden sind. Da allerdings zu befürchten ist, dass Starkregenereignisse in Häufigkeit und Intensität eher zunehmen, und nicht nur Oberwaldbach, sondern auch der angrenzende Ortsteil Ried der Marktgemeinde Jettingen-Scheppach davon betroffen ist, hat man sich für eine überörtliche Vorgehensweise ausgesprochen (wir berichteten). Die beiden Gemeinden kamen überein, unter Federführung der Marktgemeinde Burtenbach ein gemeinsames integrales Hochwasserschutzkonzept zu erarbeiten. An den anfallenden Kosten wird sich auch der Freistaat Bayern mit 70 Prozent beteiligen.
Bauanträge Der Antragsteller hatte vor einigen Jahren einen Teil des Betriebsgebäudes der ehemaligen Eisengießerei Bühler auf dem Gelände neben dem gemeindlichen E-Werk Burtenbach zu einem Wohnhaus umgebaut. Nun soll der zweite Bauabschnitt mit zwei VierFamilienhäusern realisiert werden, der Unterkünfte für Leiharbeiter vorsieht. Bei der ersten Vorlage des Baugesuches hatte der Gemeinderat bemängelt, dass nicht ausreichend Stellplätze ausgewiesen waren. Gefordert wurden 1,5 Stellplätze pro Wohnung. Diese Forderung hat nun auch das Landratsamt in seinen Vorbescheid als Auflage übernommen.