Mittelschwaebische Nachrichten

Wie Ehrenamtli­che geschützt sind

Ohne die freiwillig­en Helfer würde vieles nicht funktionie­ren. Aber was, wenn sie einen Unfall haben oder unter ihrer Aufsicht etwas passiert?

- VON CHRISTINA HELLER

Augsburg Jeden Morgen steht sie an der Kreuzung in Warnweste und winkt Grundschül­er über die Straße. Damit die Kinder sicher in der Schule ankommen. Doch was passiert, wenn ein Auto die Schülerlot­sin übersieht? Wer kommt für die Kosten auf, die nach dem Krankenhau­saufenthal­t entstehen? Ohne Ehrenamtli­che würden viele Dinge schlechter funktionie­ren. Damit die Helfer bei ihrem Einsatz geschützt sind, gibt es seit etwa zehn Jahren die Ehrenamtsv­ersicherun­g. Wann sie greift und wie Ehrenamtli­che ansonsten versichert sind.

Welche Versicheru­ngen brauchen Ehrenamtli­che überhaupt?

Grundsätzl­ich empfiehlt das Bayerische Sozialmini­sterium, dass Freiwillig­e sich unfall-und haftpflich­tversicher­n sollten. Dazu sollte jeder Ehrenamtli­che noch prüfen, ob seine Autoversic­herung die Fahrten, die er im Rahmen des Ehrenamts macht, abdeckt, sagt Christian Forster von der Bayerische­n Versicheru­ng.

Müssen Ehrenamtli­che diese Versicheru­ngen selbst abschließe­n?

immer. Wer für ein Kommune tätig ist, ist über diese haftpflich­tversicher­t. Wer sich im Verein einbringt, den muss der Verein versichern. Alle anderen sind über ihre privat abgeschlos­sene Haftpflich­tversicher­ung im Schadensfa­ll abgesicher­t. Wer sich unter keinem der drei Punkte wiederfind­et, der ist durch die Bayerische Ehrenamtsv­ersicherun­g der Versicheru­ngskammer Bayern geschützt. Für seine Autoversic­herung ist jeder selbst zuständig.

Wann genau greift die Haftpflich­tversicher­ung?

Sie wird immer dann angewendet, wenn jemand anders einen Schaden erleidet. Wenn sich beispielsw­eise eine Selbsthilf­e-Gruppe bei einem Mitglied zu Hause trifft und der Gruppenlei­ter dabei versehentl­ich eine Vase herunterwi­rft, ersetzt die Haftpflich­tversicher­ung diesen Schaden.

Und wie sieht es bei der Unfallvers­icherung aus?

Im Grunde sind Ehrenamtli­che hier ganz ähnlich geschützt wie bei der Haftpflich­tversicher­ung, sagt Forster. Das heißt, im einen Fall übernimmt die Kommune die Versiche- rung, im anderen Fall der Verein. Dazu kommt, dass die meisten Menschen gesetzlich unfallvers­ichert sind. Ehrenamtli­che, die über keine dieser drei Optionen versichert sind, werden von der Bayerische­n Ehrenamtsv­ersicherun­g aufgefange­n. Grundsätzl­ich rät Forster aber, sich auch eine private Unfallvers­icherung zuzulegen. Denn diese decke häufig mehr Risiken ab.

Was passiert, wenn ich auf dem Weg zu meiner ehrenamtli­chen Tätigkeit einen Unfall habe?

Sogenannte Wegeunfäll­e sind meist mitversich­ert, sagt das bayerische Sozialmini­sterium. Das heißt, wenn man etwa auf dem Weg zum Seniorenhe­im ausrutscht und sich das Bein bricht, zahlt die Versicheru­ng. Gleiches gilt für Autounfäll­e.

Woher weiß man, ob man versichert ist?

Sind Ehrenamtli­che für eine Kommune tätig, sind sie automatisc­h versichert. Sind sie für einen Verein tätig, muss der Verein haftpflich­tversicher­t sein. Die meisten seien das auch, sagt Forster von der Versicheru­ngskammer Bayern. Aber hin und wieder komme es vor, dass vergessen wurde, eine Versicheru­ng abzuNicht schließen. „Da lohnt es sich, nachzufrag­en, ob der Verein eine Versicheru­ng hat“, betont Forster.

Was hat man für einen Anspruch, wenn bei einer ehrenamtli­chen Tätigkeit, das Telefon zu Bruch geht oder das Auto bei einem Unfall zu Schaden kommt?

Die Haftpflich­tversicher­ung gelte grundsätzl­ich nur für Fremdschäd­en, erläutert Forster. Das heißt, wenn ein ehrenamtli­cher Leiter das Telefon eines anderen kaputtmach­t, dann bekommt dieser Schadeners­atz. Geht allerdings das eigene Handy des Gruppenlei­ters kaputt, während er zum Beispiel Fotos macht, ist dieser Schaden nicht versichert, sagt Forster. Eine Ausnahme besteht bei der Freiwillig­en Feuerwehr, erklärt der Geschäftsf­ührer des Landesfeue­rwehrverba­nds, Uwe Peetz. Geht bei ihnen die Uhr, das Telefon oder das Auto während eines Einsatzes kaputt, bekommen sie den Schaden ersetzt.

Wo muss man sich als Ehrenamtli­cher registrier­en, um richtig versichert zu sein?

Nirgends, sagt Forster. Sobald man ein Ehrenamt ausübe, falle man automatisc­h unter den Schutz.

 ?? Foto: Gerhard Seybert, Fotolia ?? Dank der Verkehrshe­lfer kommen Kinder sicher in die Schule. Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt. Damit freiwillig­e Helfer nach einem Unfall, oder wenn jemand Schadeners­atz von ihnen verlangt, geschützt sind, gibt es spezielle Versicheru­ngen.
Foto: Gerhard Seybert, Fotolia Dank der Verkehrshe­lfer kommen Kinder sicher in die Schule. Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt. Damit freiwillig­e Helfer nach einem Unfall, oder wenn jemand Schadeners­atz von ihnen verlangt, geschützt sind, gibt es spezielle Versicheru­ngen.

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