Mittelschwaebische Nachrichten
Wie Ehrenamtliche geschützt sind
Ohne die freiwilligen Helfer würde vieles nicht funktionieren. Aber was, wenn sie einen Unfall haben oder unter ihrer Aufsicht etwas passiert?
Augsburg Jeden Morgen steht sie an der Kreuzung in Warnweste und winkt Grundschüler über die Straße. Damit die Kinder sicher in der Schule ankommen. Doch was passiert, wenn ein Auto die Schülerlotsin übersieht? Wer kommt für die Kosten auf, die nach dem Krankenhausaufenthalt entstehen? Ohne Ehrenamtliche würden viele Dinge schlechter funktionieren. Damit die Helfer bei ihrem Einsatz geschützt sind, gibt es seit etwa zehn Jahren die Ehrenamtsversicherung. Wann sie greift und wie Ehrenamtliche ansonsten versichert sind.
Welche Versicherungen brauchen Ehrenamtliche überhaupt?
Grundsätzlich empfiehlt das Bayerische Sozialministerium, dass Freiwillige sich unfall-und haftpflichtversichern sollten. Dazu sollte jeder Ehrenamtliche noch prüfen, ob seine Autoversicherung die Fahrten, die er im Rahmen des Ehrenamts macht, abdeckt, sagt Christian Forster von der Bayerischen Versicherung.
Müssen Ehrenamtliche diese Versicherungen selbst abschließen?
immer. Wer für ein Kommune tätig ist, ist über diese haftpflichtversichert. Wer sich im Verein einbringt, den muss der Verein versichern. Alle anderen sind über ihre privat abgeschlossene Haftpflichtversicherung im Schadensfall abgesichert. Wer sich unter keinem der drei Punkte wiederfindet, der ist durch die Bayerische Ehrenamtsversicherung der Versicherungskammer Bayern geschützt. Für seine Autoversicherung ist jeder selbst zuständig.
Wann genau greift die Haftpflichtversicherung?
Sie wird immer dann angewendet, wenn jemand anders einen Schaden erleidet. Wenn sich beispielsweise eine Selbsthilfe-Gruppe bei einem Mitglied zu Hause trifft und der Gruppenleiter dabei versehentlich eine Vase herunterwirft, ersetzt die Haftpflichtversicherung diesen Schaden.
Und wie sieht es bei der Unfallversicherung aus?
Im Grunde sind Ehrenamtliche hier ganz ähnlich geschützt wie bei der Haftpflichtversicherung, sagt Forster. Das heißt, im einen Fall übernimmt die Kommune die Versiche- rung, im anderen Fall der Verein. Dazu kommt, dass die meisten Menschen gesetzlich unfallversichert sind. Ehrenamtliche, die über keine dieser drei Optionen versichert sind, werden von der Bayerischen Ehrenamtsversicherung aufgefangen. Grundsätzlich rät Forster aber, sich auch eine private Unfallversicherung zuzulegen. Denn diese decke häufig mehr Risiken ab.
Was passiert, wenn ich auf dem Weg zu meiner ehrenamtlichen Tätigkeit einen Unfall habe?
Sogenannte Wegeunfälle sind meist mitversichert, sagt das bayerische Sozialministerium. Das heißt, wenn man etwa auf dem Weg zum Seniorenheim ausrutscht und sich das Bein bricht, zahlt die Versicherung. Gleiches gilt für Autounfälle.
Woher weiß man, ob man versichert ist?
Sind Ehrenamtliche für eine Kommune tätig, sind sie automatisch versichert. Sind sie für einen Verein tätig, muss der Verein haftpflichtversichert sein. Die meisten seien das auch, sagt Forster von der Versicherungskammer Bayern. Aber hin und wieder komme es vor, dass vergessen wurde, eine Versicherung abzuNicht schließen. „Da lohnt es sich, nachzufragen, ob der Verein eine Versicherung hat“, betont Forster.
Was hat man für einen Anspruch, wenn bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit, das Telefon zu Bruch geht oder das Auto bei einem Unfall zu Schaden kommt?
Die Haftpflichtversicherung gelte grundsätzlich nur für Fremdschäden, erläutert Forster. Das heißt, wenn ein ehrenamtlicher Leiter das Telefon eines anderen kaputtmacht, dann bekommt dieser Schadenersatz. Geht allerdings das eigene Handy des Gruppenleiters kaputt, während er zum Beispiel Fotos macht, ist dieser Schaden nicht versichert, sagt Forster. Eine Ausnahme besteht bei der Freiwilligen Feuerwehr, erklärt der Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbands, Uwe Peetz. Geht bei ihnen die Uhr, das Telefon oder das Auto während eines Einsatzes kaputt, bekommen sie den Schaden ersetzt.
Wo muss man sich als Ehrenamtlicher registrieren, um richtig versichert zu sein?
Nirgends, sagt Forster. Sobald man ein Ehrenamt ausübe, falle man automatisch unter den Schutz.